In der vergangenen Woche hatte der BGH die Revision Schreibers zurückgewiesen. Nun hat die Staatsanwaltschaft reagiert und verzichtet auf Rechtsmittel. Das Urteil des LG Augsburg ist damit rechtskräftig.
Das Urteil gegen den ehemaligen Waffenlobbyisten Karlheinz Schreiber wegen Steuerhinterziehung ist rechtskräftig. Das teilte der Bundesgerichtshof (BGH) am Freitag in Karlsruhe mit. Nachdem Schreiber selbst mit einer Revision vor dem BGH gescheitert war, habe auch die Staatsanwaltschaft ihre Revision zurückgezogen. Die geplante mündliche Hauptverhandlung vor dem BGH am 3. September ist damit hinfällig.
Das Landgericht (LG) Augsburg hatte Schreiber 2010 wegen Hinterziehung von Steuern in Millionenhöhe zu acht Jahren Haft verurteilt. 2011 hob der BGH das Urteil auf und wies den Fall zur erneuten Prüfung nach Augsburg zurück. In der Neuauflage verurteilte die bayerische Justiz den heute 81-Jährigen 2013 dann zu sechseinhalb Jahren Gefängnis.
Bereits seit mehr als 20 Jahren beschäftigt der Fall Schreiber die Justiz. Ihm wurde vorgeworfen, dass er in den 80er und 90er Jahren für seine millionenschweren Provisionen als Rüstungslobbyist keine Steuern gezahlt hat. Schreibers Anwälte argumentierten, ihr Mandant habe für die Erlöse aus Panzer- und Flugzeuggeschäften in Deutschland nichts an den Fiskus abgeben müssen, weil der Lobbyist damals in Kanada gelebt habe.
Ob der 81-Jährige überhaupt noch einmal ins Gefängnis gehen muss, ist fraglich. Seine Gesundheit ist angegriffen. Vor dem zweiten Augsburger Prozess erlitt er im Gefängnis einen Herzinfarkt. Kurz darauf wurde er freigelassen und unter Hausarrest gestellt. Nach dem zweiten Schuldspruch wurde auch der Hausarrest aufgehoben. Seitdem lebt Schreiber wieder in Oberbayern in seinem Haus in Kaufering.
dpa/una/LTO-Redaktion
Staatsanwaltschaft zieht Revision zurück: . In: Legal Tribune Online, 31.08.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16754 (abgerufen am: 19.11.2024 )
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