In der ersten Kabinettssitzung nach ihrer Babypause bringt Familienministerin Schwesig gleich eine Reform des Mutterschutzes auf den Weg. Die Regelungen, die größtenteils aus dem Jahr 1952 stammen, sollen der heutigen Zeit angepasst werden.
Auch Studentinnen und Schülerinnen sollen künftig Mutterschutz in Anspruch nehmen können. Diese Neuregelung gehört zu einer umfassenden Reform des Mutterschutzes, mit der Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) die fast 65 Jahre alten Regelungen entstauben möchte. "Mit der Reform passen wir den Mutterschutz an die heutigen Realitäten an", sagte Schwesig am Mittwoch in Berlin, nachdem das Kabinett ihren Gesetzentwurf billigte.
Künftig soll es keine Arbeitsverbote mehr gegen den Willen der Schwangeren geben, was in der Vergangenheit vor allem bei Ärztinnen häufig vorkam. Auch die Möglichkeit der Sonntagsarbeit wird erweitert, wenn die Betroffene das möchte. Die Schutzfrist, in der grundsätzlich nicht gearbeitet werden darf, beginnt unverändert sechs Wochen vor der Entbindung und endet in der Regel acht Wochen danach. Für Mütter behinderter Kinder soll diese Frist von acht auf zwölf Wochen erweitert werden. Der Bundestag muss der Reform allerdings noch zustimmen.
Nach Angaben des Familienministeriums gibt es in Deutschland jedes Jahr rund 20.000 schwangere Studentinnen und Schülerinnen. Das Vorhaben, den Mutterschutz auf diesen Personenkreis zu erweitern, war bei Bildungsministerin Johanna Wanka (CDU) auf Widerstand gestoßen. Deshalb lagen die Gesetzespläne monatelang auf Eis. Letztlich verständigte sich die große Koalition darauf, dass Ausnahmen von den strengen Mutterschutzregelungen möglich sein sollen - etwa wenn eine schwangere Studentin kurz vor der Entbindung freiwillig eine wichtige Klausur schreiben möchte.
Kritik von den Gewerkschaften
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hält das Reformpaket für nicht ausreichend. Die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack bemängelte, Beamtinnen, Richterinnen und Soldatinnen würden nicht in das bundesgesetzliche Mutterschutzrecht einbezogen. "Das ermöglicht ohne Not Abweichungen vom einheitlichen Schutzstatus."
Das Familienministerium wies diesen Vorwurf als unberechtigt zurück. Der Mutterschutz für die genannten Berufsgruppen werde zwar aus gesetzestechnischen Gründen in gesonderten Rechtsverordnungen geregelt, doch bei der Umsetzung sei der gleiche Schutz gewährleistet wie für alle schwangeren und stillenden Frauen.
Die Gewerkschaft Verdi forderte, alle erwerbstätigen Frauen müssten in das Mutterschutzgesetz einbezogen werden, nicht nur - wie jetzt vorgesehen - die arbeitnehmerähnlich Selbstständigen. Schwesig versicherte, sie wolle in den kommenden Jahren auch eine Lösung für selbstständige Frauen finden. Dieses Vorhaben werfe allerdings neue Fragen auf.
dpa/acr/LTO-Redaktion
Kabinett billigt umfassende Reform: . In: Legal Tribune Online, 04.05.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19311 (abgerufen am: 17.11.2024 )
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