Die von Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU) geplante Gerichtsreform in Mecklenburg-Vorpommern stößt nun auch bei den Gewerkschaften auf Kritik. Der Deutsche Gewerkschaftsbund bemängelte am Montag die vorgeschlagene
Zusammenlegung der Arbeitsgerichte Stralsund und Neubrandenburg an einem neuen Standort.
Gemeint seien damit Anklam oder Demmin, teilte der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) Nord in Hamburg mit. "Diese Pläne machen keinen Sinn", sagte der Vorsitzender des DGB Nord, Uwe Polkaehn. Stralsund und Neubrandenburg hätten die größten Einwohnerzahlen in ihren Regionen, dort säßen die meisten Beteiligten an den Prozessen.
"Warum also sollten diese Standorte aufgegeben werden?", fragte Polkaehn. Wenn das Arbeitsgericht (ArbG) Neubrandenburg nicht mehr genug ausgelastet sei, könne es organisatorisch in das ArbG Stralsund eingegliedert werden, und man betreibe eigenständige Kammern in Neubrandenburg. "Was in Schleswig-Holstein funktioniert, lässt sich auch in Mecklenburg-Vorpommern machen", so Polkaehn. Aus den gleichen Gründen widersprach der DGB der Überlegung, das Landessozialgericht von Neubrandenburg nach Neustrelitz oder Demmin zu verlegen.
Auch an anderen Reformvorschlägen des Ministeriums war massiv
Kritik geäußert worden, vor allem von Richterverbänden. Das betraf zum
Beispiel die Halbierung der Zahl der Amatgerichte von 21 auf 10 und
die Zusammenlegung der Verwaltungsgerichte Schwerin und Greifswald in
Rostock.
dpa/age/LTO-Redaktion
Justizreform in Mecklenburg-Vorpommern: . In: Legal Tribune Online, 14.05.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6201 (abgerufen am: 19.11.2024 )
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