Staatsanwaltschaft Stuttgart zum Massaker in Sant' Anna di Stazzema: Kein hinreichender Tatverdacht für eine Anklage

01.10.2012

Baden-Württembergs Justizminister Rainer Stickelberger erklärte am Montag, dass die Staatsanwaltschaft Stuttgart, das Ermittlungsverfahren
wegen des Massakers am 12. August 1944 in dem italienischen Bergdorf Sant'
Anna di Stazzema einstellen werde. Er drückte sein Bedauern gegenüber den Angehörigen der Opfer des Kriegsverbrechens aus.

Nach der ersten Durchsicht der Entscheidung gehe er davon aus, dass die Staatsanwaltschaft Stuttgart und das Landeskriminalamt Baden-Württemberg alles in ihrer Macht stehende getan und alle Ermittlungsmöglichkeiten umfassend ausgeschöpft hätten, die angesichts des Umstands, dass das Verfahren erst gut ein halbes Jahrhundert nach dem Massaker hatte aufgenommen werden können, noch möglich waren.

Die Ermittlungsbehörden seien an Recht und Gesetz gebunden. Hierzu gehöre vor allem auch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen Soldaten im Zusammenhang mit Tötungen während des Krieges wegen Mordes oder Beihilfe zum Mord verantwortlich gemacht werden können. Stickelberger erklärte: "Soweit ich es einschätzen kann, ist die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Stuttgart, das Verfahren einzustellen, der auf dieser Rechtsprechung beruhenden Rechtslage geschuldet."

age/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Staatsanwaltschaft Stuttgart zum Massaker in Sant' Anna di Stazzema: . In: Legal Tribune Online, 01.10.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7214 (abgerufen am: 16.11.2024 )

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