Im Rahmen der Deutschen Bischofskonferenz in Würzburg hat der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) über eine Neufassung der Leitlinien zum sexuellen Missbrauch durch Geistliche beraten. Ein Entwurf sieht eine verbesserte Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden vor. Festgelegt wurde insbesondere, dass die Kirche zukünftig keinen rechtsfreien Raum mehr beanspruchen möchte.
Der von den Vertretern aus 27 Bistümern entwickelte Entwurf könnte weitreichende Folgen für die Anzeigepflicht bei Verdachtsfällen nach sich ziehen. Bisher sieht das deutsche Strafrecht eine derartige Pflicht nicht zwingend vor.
Im Juni soll mit Unterstützung externer Experten über die Neufassung der Leitlinien entschieden werden.
Justiz und Kirche: . In: Legal Tribune Online, 27.04.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/438 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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