Justiz: Täter-Opfer-Ausgleich erfolgreiches Modell in Rheinland-Pfalz

dpa/ nbu / LTO-Redaktion

10.06.2010

Der Täter-Opfer-Ausgleich erfreut sich in Rheinland-Pfalz großer Beliebtheit: Mehrere tausend Verfahren um Diebstahl, Beleidigung oder Körperverletzung enden jährlich mit dieser gütlichen Einigung. Vorteile seien kürzere Prozesse, strafmildernde Aspekte und die Chance des Opfers, früher zu seinem Recht zu gelangen.

Der rheinland-pfälzische Justizminister Heinz Georg Bamberger (SPD) erklärte, im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs werde dem Täter eindrücklicher vor Augen geführt, "was er an Schaden, an Demütigung verursacht" habe. Dem schließt sich der leitende Mainzer Oberstaatsanwalt Klaus-Peter Mieth an, der in der einvernehmlichen Lösung eine stärkere Einwirkungsmöglichkeit auf den Täter sieht, zugleich aber auch die Rolle des Opfers als verbessert ansieht.

Der Täter-Opfer-Ausgleich kommt theoretisch bei allen Delikten infrage; problematisch ist bei schwereren Taten jedoch die Beweisführung - denn die muss im Rahmen des Verfahrens klar und unstrittig sein.

Als Ausgleich ist alles möglich, wozu Täter und Opfer bereit sind: eine Entschuldigung, Schmerzensgeld oder Schadensersatz. Das Rückfallrisiko bei Straftätern, die an einem Ausgleich teilgenommen haben, ist allerdings statistisch nicht erfasst. Bamberger nimmt aber bereits wegen des erzieherischen Effekts der Maßnahme an, dass weniger Täter rückfällig werden.

Im Mittelpunkt der Gespräche zwischen den beiden Parteien, die von ausgebildeten Konfliktschlichtern moderiert werden, stehe die Aufarbeitung der Tat und deren Folgen, erläutert Bamberger. Die noch nicht vollständige Erhebung aus dem Jahr 2009 ergab, dass mindestens 3251 Verfahren angestrebt wurden und knapp die Häfte erfolgreich abgeschlossen werden konnte.  So kamen 2009 laut Bamberger 367.438 Euro an Entschädigungszahlungen für die Opfer zusammen.

Zitiervorschlag

Justiz: . In: Legal Tribune Online, 10.06.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/686 (abgerufen am: 22.11.2024 )

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