Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern: Wirt­schafts­straf­ver­fahren ohne Schöffen?

16.10.2017

Die JuMiKo im November wirft schon ihre Schatten voraus. Nach einem Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern sollen Wirtschaftsstrafverfahren künftig ohne Schöffen verhandelt werden. Die Belastungen für Beruf- und Privatleben seien zu groß. 

Wirtschaftsstrafverfahren sollen künftig nur noch von Berufsrichtern durchgeführt werden. Das sieht nach Informationen der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW) ein Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern für die Justizministerkonferenz im November vor.

Die Schweriner Ressortchefin Katy Hoffmeister verweist zur Begründung auf den beträchtlichen Zeit- und Arbeitsaufwand, den solche Verfahren für die Vorsitzenden der Wirtschaftsstrafkammern an den Landgerichten mit sich brächten – etwa durch die Ermittlung der zuständigen Schöffen und gegebenenfalls auch Hilfsschöffen. Zudem erforderten die häufig komplexen Wirtschaftsprozesse ein Verständnis für wirtschaftsrechtliche und wirtschaftsstrafrechtliche Zusammenhänge, so dass die Einarbeitung der Laien durch die Berufsrichter aufwändig sei.

"Erhebliche Belastungen im Berufs- und Privatleben"

Über 100 Verhandlungstage seien keine Seltenheit: Diese Aussicht sei "geeignet, geneigte Bürgerinnen und Bürger von der Annahme eines Schöffenamts abzuhalten", heißt es in der Beschlussvorlage. Weitere Zeit erfordere das so genannte Selbstleseverfahren für Urkunden. All das bringt nach Ansicht der Ministerin erhebliche Belastungen im Berufs- und Privatleben mit sich. Diese könnten die ursprünglichen Gründe für eine Beteiligung von Laienrichtern aus dem Volk nicht mehr rechtfertigen.

Hasso Lieber, Präsident des Bundesverbandes ehrenamtlicher Richterinnen und Richter, hatte das Schöffenamt einmal als "Korrektiv" bezeichnet, um für eine "volksnahe Justiz" und eine verständliche Rechtsprechung zu sorgen.

Hoffmeister erinnert daran, dass auch Einzelrichter am Amtsgericht (AG) sowie Strafsenate am (Oberlandesgericht) OLG ohne Schöffen verhandeln. Wirtschaftsstrafkammern sind insbesondere zuständig für (größere) Fälle von Betrug, Untreue, Bilanzfälschung und für Kapitalmarktdelikte. Bislang bestehen Wirtschaftsstrafkammern am Landgericht in erster Instanz aus drei Berufs- und zwei Laienrichtern, wogegen die ehrenamtlichen Richter in den (zivilrechtlichen) Kammern für Handelssachen sowie an Arbeitsgerichten eine besondere Fachkunde mitbringen müssen.

mgö/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern: . In: Legal Tribune Online, 16.10.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/25039 (abgerufen am: 22.11.2024 )

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