Ein Londoner Gericht hat den formellen Auslieferungsbeschluss gegen Julian Assange an die USA erlassen. Nun liegt das Schicksal von Assange in der Hand der britischen Innenministerin.
Im juristischen Tauziehen um die Auslieferung von Julian Assange an die USA ist die Überstellung des Wikileaks-Gründers in die Vereinigten Staaten einen Schritt näher gerückt. Der Westminster Magistrates Court erließ am Mittwoch in London den formellen Auslieferungsbeschluss. Dieser geht nun zur endgültigen Entscheidung an die britische Innenministerin Priti Patel. Assanges Anwälte haben jedoch eine Frist bis zum 18. Mai, um weitere Einspruchsgründe vorzubringen. Auch ein weiterer Gang vor Gericht ist nicht ausgeschlossen.
Die US-Justiz will dem 50-Jährigen wegen Spionagevorwürfen den Prozess machen. Dort drohen ihm bei einer Verurteilung bis zu 175 Jahre Haft. Vorgeworfen wird ihm, gemeinsam mit der Whistleblowerin Chelsea Manning geheimes Material von US-Militäreinsätzen im Irak und in Afghanistan gestohlen und veröffentlicht und damit das Leben von US-Informant:innen in Gefahr gebracht zu haben. Seine Unterstützer:innen sehen in ihm dagegen einen investigativen Journalisten, der Kriegsverbrechen ans Licht gebracht hat und an dem nun ein Exempel statuiert werden soll.
Seit rund zwei Jahren läuft der Rechtsstreit um eine mögliche Auslieferung an die USA. Der High Court hatte grünes Licht dafür gegeben. Eine Berufung dagegen wies das oberste britische Gericht, der Supreme Court, als unzulässig ab.
Die Organisation Reporter ohne Grenzen forderte die Freilassung des Wikileaks-Gründers. "Wir rufen die Innenministerin auf, im Einklang mit Großbritanniens Verpflichtung zur Verteidigung der Pressefreiheit zu handeln und die Auslieferung abzulehnen", sagte die Londoner Vertreterin der Organisation, Rebecca Vincent, der Deutschen Presse-Agentur. Der seit mehr als drei Jahren inhaftierte Assange müsse unverzüglich aus dem Gefängnis entlassen werden. Aufs Neue sei der Fall des 50-Jährigen eine politische Entscheidung geworden.
dpa/pdi/LTO-Redaktion
Westminster Magistrates Court: . In: Legal Tribune Online, 20.04.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48189 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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