Einer der erfolgreichsten Rapper soll in seinem Song "Run this Town" von 2009 ein unlizensiertes Sample eines Oldies von Eddie Bo verwendet haben. Dabei geht es offenbar nur um eine einzige Silbe. Doch ist der Ausruf "Oh" wirklich urheberrechtlich schutzfähig? Jay-Z glaubt das nicht. Ein US-Gericht soll die Frage klären.
Die Plattenfirma TufAmerica hat den Rapper Jay-Z wegen dessen Hits "Run This Town" verklagt. Es geht nach einem Bericht der Portals allhiphop.com um die angeblich unerlaubte Verwendung eines Samples des Ausrufs "Oh". Denn das stehe nur den Rechtsinhabern des Hits "Hool an Sling - Part 1" von Eddie Bo aus dem Jahre 1969 zu.
TufAmerica habe sich die Rechte an dem Oldie bereits 1996 gesichert, heißt es. Ob der strittige Ausruf aber nach amerikanischem Recht schutzwürdig ist, darf bezweifelt werden. Auch Jay-Z selbst hat, wie techdirt.com berichtet, hierzu Stellung bezogen. Demnach vertritt er die Ansicht, dass Wörter oder auch kurze Sätze nicht dem Copyright unterliegen könnten, auch wenn sie auf irgendeine Art und Weise originell seien. Der Musiker und Produzent stütze sich dabei vor allem auf einen ganz ähnlichen Fall aus dem vergangenen Jahr. Damals hatte TufAmerica die Beasti Boys wegen eines kurzen Samples erfolglos verklagt. Wann über den aktuellen Fall entschieden wird, ist bisher nicht bekannt.
Werke von Jay-Z bergen in gewisser Weise juristisches Potenzial, nicht nur im Bereich des Urheberrechts. Seinen Hit "99 Problems" hatte sich ein amerikanischer Anwalt und früherer Professor zum Anlass genommen, ein umfassendes rechtliches Gutachten über die darin vorkommenden Schilderungen zu verfassen. Die Themen reichen von Fahrzeugdurchsuchungen bis hin zu Drogenschmuggel.
Plattenfirma klagt wegen "Run this Town": . In: Legal Tribune Online, 25.09.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13302 (abgerufen am: 17.11.2024 )
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