Der Verteidiger des 61-Jährigen, der im zweiten Fluterschen-Missbrauchsprozess zu neun Jahren Haft verurteilt wurde, hat gegen das Urteil des LG Koblenz Revision eingelegt. Das bestätigte ein Gerichtssprecher gegenüber der dpa.
Der Mann war am 19. Mai des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen in 51 Fällen und der zweimaligen Beihilfe zur Vergewaltigung schuldig gesprochen worden. Er war einer der Männer, an die der zuvor verurteilte Detlef S. aus Fluterschen im Westerwald zwischen 1995 und 2009 seine beiden Töchter für Sex verkaufte.
In einem ersten Prozess war Detlef S. im März wegen jahrelangen Missbrauchs seiner Kinder zu vierzehneinhalb Jahren Haft mit
Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Er hatte gestanden, seine heute 18-jährige Tochter, eine 28 Jahre alte Stieftochter und deren Bruder hundertfach missbraucht zu haben. Auch sein Verteidiger hatte Revision gegen den Richterspruch eingelegt.
dpa/tko/LTO-Redaktion
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Inzestfall von Fluterschen: . In: Legal Tribune Online, 03.06.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3428 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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