Trumps Sicherheitsberater John Bolton ist ein scharfer Kritiker internationaler Organisationen. Mit heftigen Worten teilte er gegen den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag aus und drohte den Richtern und Ermittlern mit Sanktionen.
Der Nationale Sicherheitsberater der US-Regierung, John Bolton, hat den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) scharf angegriffen und als illegitim und "geradezu gefährlich" bezeichnet. Den Richtern und Ermittlern des Gerichts in Den Haag drohte er mit finanziellen Sanktionen und Einreiseverboten in die USA für den Fall, dass das Gericht gegen Bürger der USA, Israels oder anderer Verbündeter vorgehen sollte.
Der IStGH wies den Angriff der US-Regierung auf sich entschieden zurück.* Das Gericht sei "unabhängig und unparteiisch" und dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit verpflichtet, erklärte das Gericht am Dienstag in Den Haag. Es werde seine Arbeit "unbeirrt" fortsetzen werde. Es unterstrich, dass es erst dann ein Verfahren eröffne, wenn die betroffenen Staaten selbst dazu nicht in der Lage seien oder dies verweigerten.
Hintergrund ist ein von Fatou Bensouda im November 2017 gestellter Antrag. Die Chefanklägerin am IStGH wollte mögliche Kriegsverbrechen in Afghanistan untersuchen, an denen auch US-Soldaten beteiligt gewesen sein sollen. Bensouda beschuldigte US-Militärs und Mitglieder des US-Auslandsgeheimdienstes CIA, Häftlinge gefoltert oder brutal behandelt zu haben. Die Mehrheit der Vorfälle soll sich demnach zwischen 2003 und 2004 ereignet haben. Die CIA entwickelte nach den Anschlägen vom 11. September 2001 ein Verhörprogramm, um Terrorverdächtige zur Herausgabe von Informationen zu bewegen. Dazu gehörten Schlafentzug und das international geächtete "Waterboarding", also simuliertes Ertränken.
Bolton ist ein scharfer Kritiker internationaler Organisationen. Auch dem Strafgerichtshof steht er seit jeher ablehnend gegenüber. Er arbeitete in der Regierung des Republikaners George W. Bush, als diese den Beitritt zu dem Gericht ablehnte. Die Ablehnung des Beitritts zum Römischen Statut, der Rechtsgrundlage des IStGH, führt aber nicht dazu, dass das Gericht keine Ermittlungen aufnehmen darf. Denn gemäß Art. 12 des Gesetzes zum Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs
(IStGH-Statutgesetz) ist der IStGH auch dann zuständig, wenn das angebliche Verbrechen auf dem Hoheitsgebiet eines Vetragsstaates begangen wurde. Afghanistan hat das IStGH-Statutgesetz jedoch ratifizert und gilt damit als Mitgliedstaat.
Das 2002 in Kraft getretene Statut unterzeichneten mehr als 100 Staaten, darunter alle EU-Staaten. Neben den USA lehnen auch Russland und China einen Beitritt ab.
dpa/tik/LTO-Redaktion
*Anm. d. Redaktion: Reaktion des IStGH ergänzt am 11.09.18, 11.49 Uhr.
Scharfe Kritik am Internationalen Strafgerichtshof: . In: Legal Tribune Online, 11.09.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/30855 (abgerufen am: 04.11.2024 )
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