StA erhebt Anklage gegen Anton Schlecker: Auch Fami­li­en­mit­g­lieder und Wirt­schafts­prüfer betroffen

14.04.2016

Das Aus der Drogeriemarktkette Schlecker war eine der spektakulärsten Pleiten der deutschen Handelsgeschichte. Nach den Massenentlassungen nimmt nun - gut vier Jahre nach der Insolvenz - das strafrechtliche Nachspiel seinen Lauf.

Anton Schlecker soll vor der Pleite seines Drogerieimperiums in 36 Fällen viel Geld beiseite geschafft haben. Das wirft ihm die Stuttgarter Staatsanwaltschaft vor, wie die Behörde am Donnerstag mitteilte. Darüber hinaus soll er 2009 und 2010 den Zustand des Konzerns im Konzernabschluss falsch dargestellt und vor dem Insolvenzgericht unrichtige Angaben gemacht haben.

Neben dem 71 Jahre alten Firmenpatriarchen sind auch seine Ehefrau Christa, seine zwei Kinder sowie zwei Wirtschaftsprüfer angeklagt. Sie sollen Anton Schlecker geholfen haben beim vorsätzlichen Bankrott. Auf Bankrott steht eine Strafe von bis zu fünf Jahren Haft, bei besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahren Haft. Über die Zulassung der Anklage entscheidet nun das Landgericht (LG) Stuttgart. Ob das noch in diesem Jahr passieren wird, ist offen.

Illegale Verschiebung von Geldern

Schleckers Kinder Meike und Lars müssen sich zudem wegen Insolvenzverschleppung und Untreue verantworten. Sie sollen das Logistikunternehmen LDG als faktische Geschäftsführer in Millionenhöhe geschädigt haben: Obwohl sie von den Schulden und Verlusten des Unternehmens wussten, sollen sie sich Millionen Euro als angeblichen Gewinn aus dem Geschäftsjahr 2011 ausschütten haben lassen.

Außerdem sollen sie ihrer Mutter mehr als 50.000 Euro auf das Privatkonto für nie geleistete Beratertätigkeiten überwiesen haben. Ein weiteres Mal sollen 19.000 Euro illegal auf das Privatkonto der Mutter geflossen sein. Meike und Lars Schlecker hätten zudem bewusst versäumt, rechtzeitig einen Insolvenzantrag zu stellen.

Die beiden Wirtschaftsprüfer sollen die falsche Bilanzierung Schleckers zwar erkannt, aber dennoch erklärt haben, dass die Jahresabschlüsse den gesetzlichen Vorgaben entsprächen.

Entscheidung vermutlich erst nächstes Jahr

Anton Schlecker führte seinen Konzern als eingetragener Kaufmann (e.K.). Dank dieser Rechtsform konnte der Firmenpatriarch viel Geheimniskrämerei um sein Drogerieimperium betreiben. Doch der Preis dafür war am Ende hoch: Schlecker haftete mit seinem kompletten Privatvermögen für alle Schulden.

Europas ehemals größte Drogeriekette hatte im Januar 2012 Insolvenz angemeldet. Etwa 25.000 Menschen verloren ihren Arbeitsplatz. Die Gläubiger forderten rund eine Milliarde Euro. Das Handelsunternehmen aus Baden-Württemberg hatte zu seinen Bestzeiten rund 9.000 Märkte im In- und Ausland. Die Familie Schlecker war zunächst nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.

Die Anklageschrift ging nun beim Stuttgarter Landgericht ein und ist nach Angaben des Gerichts auch überwiegend an die Beschuldigten zugestellt. Die Kammer prüft nun die Akten und wird dann entscheiden, ob es zur Hauptverhandlung kommt. "Ich vermute nicht, dass das Gericht in absehbarer Zeit eine Entscheidung trifft", sagte eine Sprecherin. Es sei durchaus möglich, dass die Kammer erst im nächsten Jahr zu einer Entscheidung komme.

dpa/nas/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

StA erhebt Anklage gegen Anton Schlecker: . In: Legal Tribune Online, 14.04.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19079 (abgerufen am: 24.11.2024 )

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