In der Edathy-Affäre ist der Weg für Ermittlungen gegen den früheren Bundesminister Hans-Peter Friedrich (CSU) frei. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) erteilte der Berliner Staatsanwaltschaft die Ermächtigung dazu, wie das Ressort am Dienstag in Berlin mitteilte. Ermittelt wird wegen möglichen Geheimnisverrats.
Friedrich war im Februar als Agrarminister zurückgetreten. Er hatte im Oktober 2013 während der Koalitionsverhandlungen - als damaliger Innenminister - SPD-Chef Sigmar Gabriel darüber informiert, dass der Name des SPD-Politikers Sebastian Edathy bei Ermittlungen im Ausland aufgetaucht war. Bei den Vorwürfen gegen Edathy geht es um Kinderpornografie.
Der CSU-Politiker steht seitdem im Verdacht, Dienstgeheimnisse verraten zu haben. Friedrich argumentiert dagegen, er habe durch den Hinweis Schaden von der künftigen Koalition abhalten wollen und auf Gabriels Verschwiegenheit vertraut. Auch Edathy hat mittlerweile Strafanzeige wegen Geheimnisverrats gestellt.
Der Bundesinnenminister hat in dem Ermittlungsverfahren gegen Friedrich wegen des Verdachts der Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht die Ermächtigung gemäß § 353b Abs. 4 S. 2 Nr. 2a Strafgesetzbuch (StGB) erteilt. Hier ist geregelt, dass die Verletzung von Dienstgeheimnissen durch Amtsträger nur mit Ermächtigung der obersten Bundesbehörde verfolgt werden kann - in diesem Fall des Bundesinnenministeriums.
Das Ministerium betonte in seiner Mitteilung, dass mit der Erteilung der Ermächtigung keine rechtliche Bewertung des Friedrich vorgeworfenen Verhaltens verbunden sei.
dpa/age/LTO-Redaktion
Ermittlungen gegen Ex-Bundesminister Friedrich: . In: Legal Tribune Online, 11.03.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11300 (abgerufen am: 15.11.2024 )
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