Südafrika stellt weiteren Eilantrag beim IGH: Israel soll mehr humani­täre Hilfe in den Gaza­st­reifen lassen

07.03.2024

Südafrika begründet seinen nun dritten Eilantrag mit einer "weitverbreiteten Hungersnot" in dem abgeriegelten Küstenstreifen. Israel beantragt die Abweisung des Antrags und wirft Südafrika vor, als rechtlicher Arm der Hamas zu fungieren.

Der Internationale Gerichtshof (IGH) solle Israel verpflichten, humanitäre Hilfe in den Gazastreifen zu lassen, fordert Südafrika in seinem mittlerweile dritten Eilantrag gegen Israel. "Angesichts der neuen Fakten und Veränderungen in der Lage in Gaza - insbesondere der weitverbreiteten Hungersnot -, die durch die andauernden ungeheuerlichen Verstöße" gegen die Konvention durch Israel verursacht würden, sehe es sich gezwungen, weitere vorläufige Anordnungen zu beantragen, heißt es in einer Pressemitteilung des Gerichtshofes von Mittwoch.

Ende Dezember 2023 hatte Südafrika Israel wegen angeblich im Gaza-Krieg begangener Verstöße gegen die Völkermordkonvention vor dem IGH verklagt. Zusätzlich stellte das Land einen Eilantrag gerichtet auf ein sofortiges Ende der militärischen Handlungen. Israel wies den Vorwurf zurück und rechtfertigte seine Angriffe im Gazastreifen mit seinem Recht auf Selbstverteidigung nach dem Angriff der Hamas und anderer Extremisten am 7. Oktober des vergangenen Jahres. Das UN-Gericht verfügte in einer einstweiligen Entscheidung, Israel müsse Schutzmaßnahmen ergreifen, um einen Völkermord zu verhindern. Eine Entscheidung über die Klage ist noch nicht ergangen.

Mitte Februar hatte Südafrika beim IGH einen zweiten Eilantrag gerichtet auf den Erlass weiterer Sofortmaßnahmen gestellt. Diesen hatte der IGH allerdings mit der Begründung abgelehnt, es bedürfe keiner weiteren Schutzmaßnahmen, da sich die Anordnung von Januar bereits auf den gesamten Gazastreifen bezöge. Dennoch legte Südafrika einen dritten Eilantrag nach.

Israel: "Südafrika ist rechtlicher Arm der Hamas"

Israel forderte den IGH auf, den Antrag abzulehnen. "Südafrika fungiert weiterhin als rechtlicher Arm der Hamas und agiert gegen das Recht Israels, sich und seine Bürger zu verteidigen und sich für die Freilassung der Entführten einzusetzen", sagte der Sprecher des israelischen Außenministeriums, Lior Haiat, am Donnerstag auf X. Israel handele im Einklang mit dem Völkerrecht und lasse sehr wohl humanitäre Hilfe in den Gazastreifen zu.

Angesichts zunehmend schärferer Kritik auch aus anderen Ländern wegen der katastrophalen Versorgungslage im Gazastreifen betonte die Regierung in Jerusalem bereits am Mittwoch, es kämen derzeit mehr Hilfsgüter in den Küstenstreifen als vor Kriegsbeginn. "In den vergangenen zwei Wochen sind täglich durchschnittlich 102 Lebensmitteltransporte in den Gazastreifen gelangt. Das sind fast 50 Prozent mehr als vor dem Beginn des Krieges", sagte Regierungssprecher Eylon Levy. Es gebe eine "Flut von Falschmeldungen", Israel würde die Menge der Hilfslieferungen beschränken. "Es gibt keine Beschränkungen. Ich wiederhole: keine", betonte der Sprecher.

Dennoch ist die Lage der Menschen in dem kleinen Küstenstreifen zunehmend verzweifelt, und nach UN-Angaben droht eine Hungersnot, wenn die Hilfslieferungen per Lastwagen nicht ausgeweitet würden. Im Gazastreifen leben rund 2,2 Millionen Menschen. Südafrika gab an, vergangene Woche seien mindestens 15 Kinder verhungert.

Weitere Verfahren vor dem IGH

Vor dem IGH läuft derzeit noch ein weiteres Verfahren in Bezug auf Israel, bei dem Ende Februar die Anhörungen abgeschlossen wurden. Die Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN) hatte 2022 ein Rechtsgutachten des Gerichtshofs beantragt. Dabei geht es um die Grundsatzfrage, ob die seit fast 60 Jahren andauernde israelische Besatzung palästinensischer Gebiete rechtmäßig ist.

Zuletzt hatte Nicaragua Deutschland wegen Begünstigung eines Völkermordes vor dem IGH verklagt. Seine Vorwürfe begründete Nicaragua unter anderem mit deutschen Waffenlieferungen an Israel und der Streichung von Hilfsmitteln für das UN-Palästinenserhilfswerk.

dpa/hes/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Südafrika stellt weiteren Eilantrag beim IGH: . In: Legal Tribune Online, 07.03.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54054 (abgerufen am: 22.11.2024 )

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