Die Rauferei zweier Hunde hatte ein Nachspiel vor dem VG Augsburg. Zur Verhandlung wegen eines verhängten Leinen- und Maulkorbzwangs wollte der klagende Hundehalter sein Tier mit in den Sitzungssaal nehmen. Dies verwehrte ihm zunächst das Wachpersonal und dann auch der Vorsitzende Richter.
Hintergrund des Rechtsstreits war die Rauferei einer Mischung aus Schäferhund und Dogge mit einem Berner Sennenhund-Mischling namens Tab. Im Verlaufe der Auseinandersetzung biss letzterer den Halter des anderen Hundes in die Hand. Hierfür erhielt Tabs Herrchen eine Geldstrafe wegen fahrlässiger Körperverletzung. Zudem verhängte die Gemeinde einen Leinen- und Maulkorbzwang.
Das Verfahren endete schließlich mit einem Vergleich. Der Leinenzwang bleibt, von einem Maulkorb bleibt der im Hof des Gerichts ungeduldig auf eine Entscheidung wartende Tab aber verschont.
tko/LTO-Redaktion
VG Augsburg zum Leinen- und Maulkorbzwang: . In: Legal Tribune Online, 20.09.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7125 (abgerufen am: 14.11.2024 )
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