Polizeirecht: Sachsen-Anhalt plant HIV-Zwangstests

01.12.2012

Das Innenministerium von Sachsen-Anhalt plant, eine umstrittene Regelung zu HIV- und Hepatitis-Tests in das Polizeigesetz einzuführen. Eine Sprecherin wies aber die Darstellungen der Presse zurück, es sollten Zwangstests an Homosexuellen und Obdachlosen eingeführt werden.

Nach der geplanten Änderung des Polizeigesetzes sollen Personen körperlich untersucht werden können, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass von ihnen eine Gefahr für Leib oder Leben einer anderen Person ausgegangen ist, insbesondere weil es zu einer Übertragung besonders gefährlicher Krankheitserreger wie HIV gekommen sein kann. Dabei soll die Kenntnis des Untersuchungsergebnisses zur Abwehr der Gefahr erforderlich und ein Nachteil für die Gesundheit der Betroffenen ausgeschlossen sein.

Das Ministerium wies Darstellungen der Presse zurück, wonach Zwangstests bei Homosexuellen, Drogenabhängigen und Obdachlosen geplant seien. Der Gesetzentwurf wurde bereits in den Landtag eingebracht. Damit soll der Schutz etwa von Polizisten und Sanitätern verbessert werden. Etwa in Niedersachsen gibt es bereits eine ähnliche Regelungen.

dpa/mbr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Polizeirecht: . In: Legal Tribune Online, 01.12.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7688 (abgerufen am: 22.11.2024 )

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