Hartz IV: Schuldenerlass für Privatversicherte

19.08.2011

Privat krankenversicherte Hartz IV-Empfänger sollen ihre oft über Jahre angehäuften Beitragsschulden erlassen bekommen. Darauf haben sich offenbar der Verband der privaten Krankenversicherungen und das Bundesgesundheitsministerium geeinigt.

Laut Medienberichten sollen im Gegenzug für den Schuldenerlass die Privatversicherungen künftig die staatlichen Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung direkt von den Jobcentern und Sozialhilfeträgern überwiesen bekommen. Damit soll gewährleistet werden, dass die Betroffenen das Geld nicht anderweitig ausgeben. Nach einem Bericht des Berliner "Tagesspiegel" müssen Details der Regelung allerdings noch ausgehandelt werden.

Derzeit sind rund 8.500 Zuwendungsempfänger privat Krankenversichert. Bei der Mehrzahl handelt es sich um ehemalige Selbstständige. Viele von Ihnen haben mit hohen Schulden zu kämpfen, da sie – einmal in die private Versicherung gewechselt – nicht mehr in die gesetzliche zurückkehren können und die oft höheren Kosten für ihre Privatversicherung nur zum Teil erstattet bekommen.

Bereits im Januar dieses Jahres hatte das Bundessozialgericht entschieden, dass die Träger der Grundsicherung Beiträge für ihre Privatversicherung in voller Höhe zu erstatten haben. Was mit den bis dahin aufgelaufenen Altschulden geschehen sollte, hatte das Gericht jedoch offen gelassen. Von dem nun ausgehandelten Kompromiss profitieren allerdings nur säumige Schuldner und solche Versicherte, die Widerspruch gegen die nur teilweise Beitragserstattung eingelegt haben.

mbr/LTO-Redaktion

 

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Zitiervorschlag

Hartz IV: . In: Legal Tribune Online, 19.08.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4065 (abgerufen am: 20.11.2024 )

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