Wenn am Sonntag die Rivalen Eintracht Braunschweig und Hannover 96 aufeinandertreffen, wird vermutlich ein glühender 96-Fan fehlen. Eines der ca. 2.000 Tickets wollte der Anhänger zwar schon erwerben, die verkauft der Verein allerdings nur in Verbindung mit einer verpflichtenden Busanreise nach Braunschweig. Der Fall landete beim AG Hannover, mit einem überraschenden Ergebnis.
Ein eingefleischter Hannover 96-Fan und Dauerkarteninhaber will das am Wochenende anstehende Spiel der Fußball-Bundesliga zwischen Eintracht Braunschweig und Hannover 96 unbedingt im Gästeblock verfolgen. Die Tickets dafür verkauft sein Verein allerdings nur unter einer Bedingung: Die Anreise nach Braunschweig muss mit dem Bus erfolgen. Erst auf der Fahrt sollen die Karten ausgehändigt werden.
Zwar kaufte sich der Fußballbegeisterte dennoch Karten für sich und seine zwei Kinder, die Bedingung des Vereins will er aber nicht erfüllen. So kam es schließlich zur Auseinandersetzung vor dem Amtsgericht (AG) Hannover. Dort sorgte ein überraschendes Angebot des Clubs für ein vorerst schnelles Ende.
Hannover 96 bot dem Kläger und dessen Kindern Ehrenkarten für die Haupttribüne an. Damit hätte sich die lästige Busfahrt erledigt. Das lehnte dieser aber mit der Begründung ab, er wolle das Spiel unbedingt im Gästeblock verfolgen, zusammen mit den anderen Fans.
Gericht: Ehrengastticket beseitigt Eilbedürfnis
Dem Gericht war das Angebot des Vereins aber jedenfalls insoweit ausreichend, als es den Verkündungstermin in dem einstweiligen Verfügungsverfahren aufhob, da "sich das Eilbedürfnis erledigt" habe, wie das AG bekannt gab. Über die Verfahrenskosten wolle es zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden.
In einer umfassenden Pressemitteilung stellte der Anwalt des Fans indes klar, dass der Rechtsstreit noch nicht beendet sei. Das Verfahren laufe noch, da die vom Gericht veröffentlichte Aufhebung des Verkündungstermins nicht wirksam sei. Die Mitteilung über den Ausgang des Verfahrens sei bereits veröffentlicht worden, als die Beteiligten selbst noch keine Kenntnis hierüber hatten.
Der Anwalt wies darauf hin, dass es nach wie vor keine Einigung mit Hannover 96 gebe. Es bestehe aber nach wie vor ein vertraglicher Anspruch auf Überlassung der Tickets für den Auswärtsfanblock. Der Rechtsstreit scheint daher alles andere als beendet. Ob und wo der 96-Anhänger am Sonntag das Spiel seiner Mannschaft verfolgt, bleibt erst einmal ungewiss.
una/dpa/LTO-Redaktion
Streit vor Niedersachsen-Derby: . In: Legal Tribune Online, 02.04.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11532 (abgerufen am: 15.11.2024 )
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