Der Berliner Anwalt Meinhard Starostik hat nach einem Bericht von netzpolitik.org Klage gegen den Düsseldorfer Mobilfunkanbieter eingereicht. Er wolle für eine Mandantin erreichen, dass deren Verbindungsdaten sofort gelöscht werden.
Starostik hatte Vodafone zuvor erfolglos dazu aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben, mit der sich das Unternehmen verpflichtet, keine nicht-relevanten Daten zu speichern. Grundsätzlich dürfen nach dem Telekommunikationsgesetz nur solche Daten gespeichert werden, die auch für die Abrechnung benötigt werden.
Der Mobilfunkanbieter habe die Abgabe der Unterlassungserklärung mit der Begründung abgelehnt, dass die Daten benötigt würden, um standortbezogene Dienste wie einen Homezone-Tarif abrechnen zu können. Auch die Kennung des Endgerätes werde weiterhin für "gerätebezogene Dienste" benötigt.
Beide Dienste nutze seine Mandantin jedoch nicht mehr, so Starostik. Nun muss das Amtsgericht (AG) Düsseldorf entscheiden.
netzpolitik.org/tko/LTO-Redaktion
Private Vorratsdatenspeicherung vor AG Düsseldorf: . In: Legal Tribune Online, 25.07.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6699 (abgerufen am: 19.11.2024 )
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