Nach Schüssen in Halle: Gene­ral­bun­des­an­walt über­nimmt Ermitt­lungen

09.10.2019

In Halle an der Saale in Sachsen-Anhalt fielen am Nachmittag Schüsse. Kurz darauf hat der Generalbundesanwalt die Ermittlungen übernommen.

Kurz nachdem am Nachmittag in Halle an der Saale Schüsse gefallen sind, hat der Generalbundesanwalt (GBA) diversen Medienberichten zufolge die Ermittlungen übernommen. Es ist ein Indiz dafür, dass es sich um eine extremistische Tat handeln könnte. Eine offizielle Mitteilung des GBA gibt es bisher aber nicht.

Der GBA ist gem. § 120 Abs. 2 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) zuständig bei Straftaten mit terroristischem oder staatsgefährdendem Hintergrund oder bei Taten, die geeignet sind, die äußere oder innere Sicherheit der Bundesrepublik zu beeinträchtigen und vom Generalbundesanwalt als besonders bedeutsam erachtet werden. Auf dieser Grundlage kann bzw. muss er das Verfahren an sich ziehen.

Wie mehrere Zeitungen und Online-Portale berichten, haben schwer bewaffnete Männer am Nachmittag in der Großstadt in Sachen-Anhalt zwei Menschen erschossen. Außerdem sollen einige von ihnen vergeblich versucht haben, in die dortige Synagoge einzudringen, in der zu dieser Zeit ein religiöses Zusammenkommen stattgefunden habe. Nach dem gescheiterten Versuch sollen sie Sprengsätze am Eingang des Gebäudes platziert haben.

Ein Verdächtiger ist bisher festgenommen worden, mindestens eine Person befindet sich noch auf der Flucht.

ms/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Nach Schüssen in Halle: . In: Legal Tribune Online, 09.10.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/38087 (abgerufen am: 20.11.2024 )

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