Mutmaßliche Ex-RAF-Terroristin: BGH eröffnet zweiten Haft­be­fehl gegen Daniela Klette

07.03.2024

Der Ermittlungsrichter des BGH hat der mutmaßlichen Ex-RAF-Terroristin einen zweiten Haftbefehl eröffnet – wegen versuchten Mordes und Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion. Bislang saß Klette nur wegen Raubtaten in Untersuchungshaft.

Die Bundesanwaltschaft hatte die mutmaßliche ehemalige RAF-Terroristin Daniela Klette am Donnerstagmorgen mit einem Hubschrauber nach Karlsruhe gebracht. Dort eröffnete ihr der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) nun den Haftbefehl, den die Bundesanwaltschaft bereits im Jahr 2018 erwirkt hatte.

Klette sei des versuchten Mordes in zwei Fällen sowie des versuchten und vollendeten Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion in Mittäterschaft nach §§ 211 Abs. 2, 311 Abs. 1 a.F. (308 n.F.), 22, 23, 25 Abs. 2 des Strafgesetzbuches (StGB) dringend verdächtig. Die bloße Mitgliedschaft in der RAF ist bereits verjährt.

Mutmaßliche Beteiligung an drei Anschlägen der RAF

In dem Haftbefehl wird ihr vorgeworfen, der sogenannten dritten Generation der terroristischen Vereinigung RAF angehört zu haben und sich in der Zeit zwischen Februar 1990 und März 1993 an drei Anschlägen der RAF beteiligt zu haben.

Am 25. Februar 1990 soll Klette gemeinsam mit anderen RAF-Mitgliedern versucht haben, im Verwaltungsgebäude der Deutschen Bank in Eschborn eine Sprengstoffexplosion auszulösen. Der Sprengstoff detonierte jedoch nicht. Am Abend des 13. Februar 1991 habe Klette zusammen mit anderen RAF-Mitgliedern mindestens 250 Schüsse auf die US-amerikanische Botschaft in Bonn-Bad Godesberg abgegeben. Am 27. März 1993 soll Klette gemeinsam mit den noch gesuchten, mutmaßlichen RAF-Mitgliedern Ernst-Volker Straub und Burkhard Garweg einen Sprengstoffanschlag auf die neu gebaute Justizvollzugsanstalt Weiterstadt verübt haben. Durch die Detonation entstand ein Gesamtschaden in Höhe von 123 Millionen DM (etwa 63 Millionen Euro).

Buschmann: "Klares Signal an die Terroristen von heute"

Nachdem Klette mehr als 30 Jahre lang untergetaucht war, wurde sie am 26. Februar 2024 in Berlin festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft in Niedersachsen. In diesem Verfahren, das von der Staatsanwaltschaft Verden geführt wird, geht es um Raubtaten aus dem Zeitraum zwischen 1999 und 2016, also nach Auflösung der RAF. Ob es später zu einem oder zwei Strafprozessen gegen Klette kommt, ist noch nicht absehbar.

Der Ermittlungsrichter des BGH hat nun gegen Daniela Klette einen zweiten, die Taten zwischen 1990 und 1993 betreffenden Haftbefehl eröffnet und Überhaft vorgemerkt. Überhaft bedeutet: Es wird ein weiterer Haftbefehl gegen einen Beschuldigten erlassen, obwohl sich dieser schon in anderer Sache in Haft oder Untersuchungshaft befindet. Relevant wird dies erst dann, wenn sich an der laufenden Untersuchungshaft etwas ändern sollte, Klette in diesem ersten Verfahren beispielsweise freigelassen würde.

Dass gegen Klette nun ein weiterer Haftbefehl eröffnet wurde, ist aus Sicht von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) ein großer Erfolg für die Ermittlungsbehörden. "Es zeigt: Wir meinen es ernst, wenn wir sagen, dass wir bei Ermittlungen und Fahndungen einen langen Atem haben", sagte der Minister. Damit sende man auch "ein klares Signal an die Terroristen von heute - und an ihre Sympathisanten".

dpa/cho/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Mutmaßliche Ex-RAF-Terroristin: . In: Legal Tribune Online, 07.03.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54060 (abgerufen am: 22.11.2024 )

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