Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung: Günter Wallraff wird als Zeuge vernommen

14.05.2012

Nach langer Unterbrechung ist am Montag der Prozess um die Arbeitsbedingungen in einer Brotfabrik im Hunsrück weitergegangen, die der Enthüllungsjournalist Günter Wallraff angeprangert hatte. Der frühere Firmenchef muss sich wegen fahrlässiger Körperverletzung vor dem AG Bad Kreuznach verantworten.

Arbeiter sollen sich an heißen Blechen verbrannt haben, weil in dem Betrieb laut Anklage nicht genug auf die Sicherheit geachtet wurde. Am Montag erschien der Angeklagte aber nicht in dem Prozess, obwohl er laut Gericht ordnungsgemäß geladen war.

Das Verfahren am Amtsgericht (AG) Bad Kreuznach läuft schon seit Anfang 2010 und hatte sich wegen Krankmeldungen und Befangenheitsanträgen immer wieder verzögert. Wallraff hatte als Frank K. getarnt in der Brotfabrik angeheuert und die seiner Meinung nach menschenunwürdigen Zustände angeprangert. Seine Zeugenaussage ist für den 4. Juni geplant. Der Verteidiger sagte am Montag, er habe so viele Fragen an Wallraff, dass wohl kein anderer Zeuge mehr an diesem Tag gehört werden könne.

dpa/age/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung: . In: Legal Tribune Online, 14.05.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6195 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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