Grenzpolizei in Bayern: Grüne melden ver­fas­sungs­recht­liche Bedenken an

27.07.2018

In Bayern soll die Bundespolizei mit der Grenzpolizei des Freistaats zusammenarbeiten. Aber ist solch eine Kooperation überhaupt möglich? Die Grünen sehen darin einen Verstoß gegen das Demokratieprinzip.

Die Grünen haben massive verfassungsrechtliche Bedenken gegen die geplante enge und dauerhafte Zusammenarbeit von Bundespolizei und bayerischer Grenzpolizei.

Die geplante Kooperation verstoße offensichtlich gegen das grundsätzliche Verbot der Mischverwaltung und damit gegen das Demokratieprinzip, heißt es in einem aktuellen Schreiben der Grünen an Bundesinnenminister Horst Seehofer und dessen bayerischen Kollegen Joachim Herrmann (beide CSU). Unterzeichnet ist der Brief, der der LTO vorliegt, von der innenpolitischen Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Irene Mihalic, und von der Grünen-Fraktionschefin im bayerischen Landtag, Katharina Schulze.

Die Grünen berufen sich dabei auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG). Die Kooperation verstoße gegen den Grundsatz der eigenverantwortlichen Aufgabenwahrnehmung. Es sei nicht mehr erkennbar, wer welche Aufgaben auf dem Gebiet des Grenzschutzes an der bayerischen Grenze wahrnimmt und verantwortet. Einerseits sollten diese Grenzkontrollen "eigenständig", andererseits mit "Zustimmung der Bundespolizei" erfolgen, so die Grünen. Wer wofür die Verantwortung trage, werde nicht mehr ermittelbar sein. Damit werde – unter Verstoß gegen das Grundgesetz – auch die parlamentarische Kontrolle wesentlich erschwert. 

Auch Verstoß gegen Europarecht? 

Mihalic und Schulze kritisieren, es zeichne sich das Bild einer von der bayerischen Staatsregierung beziehungsweise der CSU getriebenen Bundespolizei ab, die nur noch ihr Einvernehmen zu einer ausufernden Tätigkeit der neuen bayerischen Grenzpolizei erteilen dürfe "und die dabei in ein undurchsichtiges und damit demokratiefernes Konstrukt eingebunden wird". Dies verstoße gegen das Grundgesetz, betonen sie.

Zudem melden die Grünen wegen des stetigen Ausbaus von Kontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze europarechtliche Bedenken an. Es gebe "einen starken Anlass, dass die Europäische Kommission das – nur unter Auflagen eingestellte - Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland in dieser Sache wieder aufnehmen sollte". Man werde die Kommission deshalb entsprechend in Kenntnis setzen.

Die bayerische Grenzpolizei hatte vergangene Woche mit Kontrollen direkt an den Grenzen begonnen. Die Vereinbarung zwischen Bund und Freistaat sieht vor, dass die Grenzpolizei künftig Kontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze durchführen darf - aber nur mit Erlaubnis oder auf Anforderung des Bundes. Unabhängig kann die bayerische Grenzpolizei laut Bundesinnenministerium nicht agieren.

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Grenzpolizei in Bayern: . In: Legal Tribune Online, 27.07.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/30015 (abgerufen am: 22.11.2024 )

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