Berufung im Fall Gina-Lisa Lohfink: Anwalt: "Beraten, ob Loh­fink die Kraft dazu hat"

25.08.2016

It-Girl Gina-Lisa Lohfink geht gegen den Schuldspruch wegen falscher Verdächtigung in Berufung. Der entsprechende Antrag sei beim Gericht eingegangen, sagte eine Gerichtssprecherin am Donnerstag in Berlin.

Gina-Lisa Lohfink geht gegen das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts (AG) Berlin-Tiergarten vor: Wie am Donnerstag bekannt wurde, legte das "Model" Berufung gegen den Schuldspruch ein. Nach Angaben der Gerichtssprecherin werde es einen neuen Prozess voraussichtlich nicht mehr in diesem Jahr geben.

Das AG hatte die 29-Jährige am Montag zu einer Geldstrafe von 20.000 Euro verurteilt. Sie habe zwei Männer zu Unrecht der Vergewaltigung beschuldigt und wissentlich gelogen. Wird Berufung innerhalb einer Woche nach dem Urteil eingelegt, gibt es einen neuen Prozess in der nächsten Instanz - also beim Landgericht (LG). Das Urteil des AG ist damit noch nicht rechtskräftig.

Laut Gericht muss zunächst das schriftliche Urteil verfasst werden, bevor die gesamte Akte an das LG übermittelt werden kann. Möglich ist auch, eine Berufung noch zurückzuziehen. Danach sieht es derzeit allerdings nicht aus. "Wir beraten jetzt, ob wir das durchziehen und ob Frau Lohfink die Kraft dazu hat. Wir tendieren zu einem 'Ja'", hatte Anwalt Burkhard Benecken der Deutschen Presse-Agentur zuvor gesagt.

In der Politik hatte die Verurteilung zu empörten Reaktionen und darauf folgender Kritik geführt. Ein Ende des Rechtsstreits scheint in jedem Fall in weiter Ferne zu liegen.

dpa/nas/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Berufung im Fall Gina-Lisa Lohfink: . In: Legal Tribune Online, 25.08.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20391 (abgerufen am: 14.11.2024 )

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