Fall Gina-Lisa Lohfink: Sprun­g­re­vi­sion zum KG Berlin

09.12.2016

Die Anwälte des Models Gina-Lisa Lohfink haben die Berufung gegen das Urteil des AG Tiergarten in eine Sprungrevision umgewandelt. Damit geht der Fall direkt zum KG Berlin - ohne, dass es zu einer erneuten Hauptverhandlung kommt.

Dreieinhalb Monate nach der Verurteilung wegen falscher Verdächtigung haben die Verteidiger von Model Gina-Lisa Lohfink ihre Berufung in eine Sprungrevision umgewandelt. Wie der Tagesspiegel am Freitag berichtete, soll in dem Fall nun das Berliner Kammergericht allein anhand der Aktenlage entscheiden. Da

Eine Gerichtssprecherin bestätigte gegenüber der dpa die Umwandlung der Berufung in eine Sprungrevision. Damit beschäftige sich direkt die höchstmögliche Instanz mit dem Fall. Eine erneute Hauptverhandlung am Landgericht werde so übersprungen. Wann sich das Kammergericht mit dem Fall befassen werde, sei noch unklar.

Das Amtsgericht Tiergarten hatte Lohfink im August wegen falscher Verdächtigung zu einer Geldstrafe von 20.000 Euro verurteilt. Die 29-Jährige hatte behauptet, im Juni 2012 von zwei Männern vergewaltigt worden zu sein. Dafür sah das Gericht keine Anhaltspunkte. Die Männer waren von den Vorwürfen schon früher freigesprochen worden. Ihr Anwalt hatte erklärt, die Verhandlung sei für Lohfink eine enorme psychische Belastung gewesen. Durch die Umwandlung des Rechtsmittels wird eine neuerliche Vernehmung vor Gericht nicht nötig werden.

dpa/ms/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Fall Gina-Lisa Lohfink: . In: Legal Tribune Online, 09.12.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21423 (abgerufen am: 24.11.2024 )

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