Gesundheitspolitik: Gesetz gegen Ärztemangel

03.08.2011

Auch Patienten auf dem flachen Land sollen künftig in ihrer Region einen Hausarzt finden und dafür nicht halbe Tagesreisen unternehmen müssen. Die Bundesregierung hat am Mittwoch gesetzliche Regelungen auf den Weg gebracht, um die wohnortnahe medizinische Versorgung flächendeckend zu sichern.

Junge Mediziner sollen dabei vor allem durch finanzielle Anreize aufs flache Land gelockt werden. Für sie sind bisher vor allem Ballungszentren lukrativ.

Gegen die ärztliche Unterversorgung will Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) insgesamt 320 Millionen Euro pro Jahr zusätzlich locker machen. Für die Zahnärzte sind davon 120 Millionen Euro vorgesehen. Kritik daran wies der Minister am Mittwoch nach der Kabinettsentscheidung in Berlin zurück. Die schwarz-gelbe Bundesregierung sei die erste, die per Gesetz "den drohenden Ärztemangel anpackt". Die Mittel würden gezielt in Regionen eingesetzt, die ärztlich unterversorgt seien. "Wir machen kein Gesetz mit der Gießkanne."

Versicherungswechsel soll erleichtert werden

Um die Versorgungsqualität zu verbessern, will Bahr die Grenzen zwischen ambulanter und stationärer Behandlung durchlässiger machen. Geplant ist, dass Ärzte von Reha- und Pflegeeinrichtungen in unterversorgten Gebieten Patienten auch von außerhalb behandeln können. Gemeinden sollen Arztpraxen in Eigenregie betreiben können, bei Bedarf sind auch "rollende Arztpraxen" vorgesehen.

Bahr will mit dem neuen Versorgungsgesetz auch den Wechsel von Versicherten bei einer Kasseninsolvenz erleichtern. Sollten Betroffene bei einem solchen Kassenwechsel abgewimmelt werden, drohen künftig empfindliche Strafen. Für den unbürokratischen Wechsel soll künftig ein Formular genügen.

dpa/tko/LTO-Redaktion

 

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Gesundheitspolitik: . In: Legal Tribune Online, 03.08.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3931 (abgerufen am: 18.11.2024 )

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