Bundespräsident Christian Wulff hat das geänderte Stasi-Unterlagen-Gesetz unterzeichnet. Gegen das Gesetz gebe es nach sorgfältiger Prüfung keine verfassungsrechtlichen Bedenken, teilte das Bundespräsidialamt am Freitag mit. Es kann damit wie geplant zum 1. Januar 2012 in Kraft treten.
Kritiker hatten die Verfassungsgemäßheit des Gesetzentwurfs besonders in einem Punkt bezweifelt. Dabei ist vorgesehen, dass ehemalige Stasi-Mitarbeiter nicht mehr in der Bundesbehörde für die Stasi-Unterlagen arbeiten dürfen. Etwa 45 Mitarbeiter sollen deshalb versetzt werden.
Nach der zum Jahresende auslaufenden alten Regelung konnten nur wenige Spitzenpositionen im öffentlichen Dienst überprüft werden. Nach dem neuen Gesetz ist dagegen ein Stasi-Check ohne Anlass schon ab der Besoldungsgruppe A9 möglich (gehobener Dienst, zum Beispiel Fachhochschulabsolventen). Unterhalb dieser Gruppe ist eine
Überprüfung möglich, wenn Anhaltspunkte für eine frühere Stasi-Tätigkeit vorliegen.
dpa/tko/LTO-Redaktion
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Gesetzgebung: Stasi-Unterlagen-Gesetz geändert
Gesetzgebung: . In: Legal Tribune Online, 24.12.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5170 (abgerufen am: 18.11.2024 )
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