Die Bundesregierung will ihr Gesetzespaket zur Energiewende weitgehend ohne Veto-Rechte des Bundesrats durchsetzen. Dazu sollen die meisten Gesetze und Eckpunkte-Regelungen voraussichtlich nicht zustimmungspflichtig formuliert werden.
Dies erfuhr dpa am Donnerstag aus Länderkreisen. Damit könnte der Bundesrat, in dem Schwarz-Gelb keine Mehrheit hat, die Pläne am Ende nicht stoppen.
Schon bei der Verlängerung der Atomlaufzeiten im vergangenen Herbst hatte die Regierung den Bundesrat umgangen. Deshalb sind beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe Klagen der Opposition anhängig. Eigentlich strebt die schwarz-gelbe Koalition bei der Energiewende einen Konsens mit SPD und Grünen an, der nun unwahrscheinlicher wird.
dpa/cla/LTO-Redaktion
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Gesetzgebung: . In: Legal Tribune Online, 26.05.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3371 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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