Als Maßnahme gegen stark steigende Mieten in gefragten Wohngegenden hat die Bundesregierung am Mittwoch die sogenannte Mietpreisbremse beschlossen. Das Konzept von Justizminister Heiko Maas sieht vor, dass bei Neuvermietungen die Miete nur noch höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen soll - wenn das Land das so festlegt. Makler sollen ab 2015 vom Auftraggeber bezahlt werden.
Maas (SPD) zeigte sich am Mittwoch überzeugt von seinem Konzept: "Die Mietpreisbremse wird dazu beitragen, dass Mieten auch für Normalverdiener bezahlbar bleiben", so der Justizminister. "Mehr als 30 oder 40 Prozent Mietsteigerung in einigen Ballungsgebieten sind einfach inakzeptabel." Die exorbitant steigenden Mieten führten dazu, dass Bevölkerungsgruppen sich ganze Stadtteile nicht mehr leisten könnten, was Vielfalt und Kreativität zerstöre.
Die Neuregelung des Maklerrechts soll dafür sorgen, dass die Zwangslage von Mietern nicht mehr ausgenutzt werde, sondern der allgemeine Grundsatz gelte: "Wer bestellt, der bezahlt". Das Konzept solle einen Ausgleich zwischen Vermieter- und Mieterinteressen schaffen, denn Wohnungen seien keine Ware, sondern das Zuhause von Menschen.
Die Linke sieht in dem Paket von Union und SPD, das noch der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat bedarf, eine reine Alibi-Lösung. "Mit der Vielzahl an Ausnahmen wird aus der Mietpreisbremse eher ein Mietpreisbeschleuniger", sagte die stellvertretende Fraktionschefin Caren Lay. Hauptproblem sei, dass Neubauten ausgenommen werden. Durch den dort weiter ungebremsten Anstieg werde automatisch die Durchschnittsmiete nach oben gezogen, monierte sie - entsprechend geringer falle die Preisdämpfung durch die maximal zehnprozentige Erhöhung aus.
"Und selbst das "Mietpreisbremschen" für Altbauten bleibt den Ländern überlassen, so dass ein unübersehbarer Flickenteppich droht", meinte Lay. "Die Immobilienlobby hat ganze Arbeit geleistet, die SPD ist praktisch auf ganzer Linie eingeknickt."
In der vergangenen Woche hatten sich Maas und die Fraktionsspitzen von Union und SPD auf die Details geeinigt, die nun beschlossen wurden. Die Länder können "Gegenden mit angespanntem Wohnungsmarkt" festlegen, in denen die Bremse greifen soll. Die Ausnahme für Neubauten und modernisierte Wohnungen sollte ein Zugeständnis an die Immobilienwirtschaft sein, damit das Gesetz nicht Investitionen in den Wohnungsbau bremst. Die Regelung gilt in den festgelegten Gegenden erst einmal höchstens fünf Jahre. Die nächste Regierung muss dann überprüfen, welche Wirkung die Reform hatte und ob sie verlängert werden soll.
Makler kündigen Verfassungsbeschwerde an
Besonders umstritten ist der Makler-Passus. Maklergebühren sollen künftig von demjenigen bezahlt werden, der den Makler beauftragt. Das sind in der Regel die Vermieter. "Wer eine Wohnung sucht, wird von dem oft bestehenden faktischen Zwang befreit, immer auch den Makler mitzubezahlen", sagte Maas. Dadurch würden Union und SPD mehr Gerechtigkeit schaffen auf dem Mietwohnungsmarkt.
Die Maklerbranche hat hingegen nach dem Kabinettsbeschluss bereits Verfassungsbeschwerde angekündigt und fürchtet um ihre Aufträge, weil Vermieter aus Kostengründen die Wohnungsvermittlung selbst übernehmen könnten. Der Protest richtet sich zudem dagegen, dass ein Makler bei Aufträgen von Suchenden keine Mietwohnung anbieten darf, die er auch anderen anbietet. "Möchte ein Mieter künftig beispielsweise von Hamburg nach München ziehen, kann ihm ein Münchner Makler keine Wohnung mehr anbieten, die er schon in seinem "Bestand" hat, auch wenn der Wohnungsuchende dafür bezahlen möchte", kritisierte der Präsident des Immobilienverbands IVD, Jens-Ulrich Kießling. "Das ist lebensfremd und wird den Interessen tausender Wohnungsuchender nicht gerecht."
Der Deutsche Mieterbund lobte im Grundsatz das Konzept. "Das ist ein wichtiger Schritt, um insbesondere den drastischen Anstieg der Wiedervermietungsmieten in Großstädten, Ballungsgebieten und Universitätsstädten zu begrenzen", meint Direktor Lukas Siebenkotten.
Gleichzeitig stellte er klar: "Im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens muss aber noch nachgebessert werden". So sei unklar, wie Verstöße geahndet werden und wie Mieter ihre Ansprüche geltend machen können. Nach dem derzeitigen Konzept ist es Sache des Mieters, den zu hohen Betrag zu rügen und von diesem Zeitpunkt an nur noch den zulässigen zu zahlen. Eine Rückzahlung zu viel gezahlter Mieten sieht der Vorschlag nicht vor. Das Gesetz dürfe keine Einladung an Vermieter darstellen, "es zunächst einmal mit überhöhten Mieten zu versuchen", so der Direktor des Mieterbundes.
dpa/mbr/LTO-Redaktion
Kabinett beschließt Mietpreisbremse: . In: Legal Tribune Online, 01.10.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13369 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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