Gesetzgebung: Justizministerium prüft Nachbesserungen beim Unterhaltsrecht

08.08.2011

Ein Ministeriumssprecher sagte am Montag, es stelle sich die Frage, ob in einzelnen Punkten der Reform Effekte auftreten, die unbeabsichtigt seien. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sei aber von der Grundausrichtung des neuen Unterhaltsrechts überzeugt. Die Dauer der Prüfung blieb offen.

Zuvor hatte Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk (CSU) in der Zeitung Die Welt (Montag) Korrekturen beim Unterhaltsrecht gefordert. Das jüngste Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Unterhalt von Alleinerziehenden zeige, dass man die Belange der Kinder "als entscheidenden Maßstab" aus den Augen verliere. Nach der Entscheidung des BGH müssen alleinerziehende Geschiedene in der Regel Vollzeit arbeiten, sobald das Kind drei Jahre alt ist.

Der Sprecher des Bundesjustizministerium sagt, man nehme die Äußerungen von Merk zur Kenntnis. Auch kommentiere man das Gerichtsurteil nicht.

dpa/age/LTO-Redaktion

 

Mehr auf LTO.de:

BGH zum neuen Unterhaltsrecht: Mami muss Geld verdienen

Alleinerziehende: Länder wollen weniger Unterhalt zahlen

BFH: Nur ein Elternteil kann Entlastungsbetrag für Alleinerziehende geltend machen

Zitiervorschlag

Gesetzgebung: . In: Legal Tribune Online, 08.08.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3963 (abgerufen am: 20.11.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen