Gesetzgebung: Bun­destag besch­ließt Steu­erve­r­ein­fa­chun­gen

10.06.2011

Schon im Dezember 2011 könnten die ersten profitieren, dann soll für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen ein höherer Pauschbetrag gelten. Insgesamt werden Arbeitnehmer und Familien mit Kindern um rund 590 Millionen Euro entlastet – wenn der Bundesrat dem Gesetz zustimmt.

Geplant ist, den Arbeitnehmerpauschbetrag bereits für das laufende Jahr von 920 auf 1.000 Euro anzuheben. Damit könnten sich rund 22 Millionen Arbeitnehmer das Sammeln von Belegen sparen, so die Bundesregierung.

Außerdem soll ein altes Versprechen eingelöst werden: Ein einfacheres Steuersystem und weniger bürokratischer Aufwand. Vordrucke und Formulare werden "entschlackt" und vereinfacht, bestimmte Angaben und Belege künftig überflüssig.

Abgesehen von dem höheren Arbeitnehmerpauschbetrag, der 330 Millionen Euro Ersparnis für den Steuerzahler bringen soll, sieht das Gesetz vor, dass ab 2012 Kosten für die Kinderbetreuung steuerlich einfacher absetzbar sind. Es spielt dann keine Rolle mehr, ob die Betreuungskosten aus privaten oder beruflichen Gründen angefallen sind. Die steuerliche Entlastung läge nach Angaben der Bundesregierung bei 60 Millionen Euro pro Jahr.

Eine weitere Neuregelung erfährt das Kindergeld, für das bisher bei volljährigen Kindern unter 25 das Einkommen aufwändig überprüft wird. Ab 2012 entfällt diese Überprüfung, Eltern erhalten das volle Kindergeld, auch wenn ihr Kind während Ausbildung oder Studium hinzuverdient. 

Schließlich wird die Entfernungspauschale überarbeitet. Wer bisher Bus und Bahn oder das Auto abwechseln benutzt, muss die Kosten einzeln belegen. Ab 2012 vergleicht das Finanzamt nur noch die Jahreskosten, auch hier müssen weniger Belege gesammelt werden.

Ebenfalls neu ist, dass der Steuerzahler bald wählen kann, ob er seine Einkommenssteuererklärung jährlich oder nur noch alle zwei Jahre abgibt.

Zu den Maßnahmen, die dem Bürger die Steuererklärung einfacher machen soll, gehört auch die elektronische und von der Finanzverwaltung vorausgefüllte Einkommenssteuererklärung. Vorliegende Daten werden automatisch eingetragen und müssen nur noch korrigiert oder ergänzt werden. Gleichzeitig wird die elektronische Lohnsteuerkarte eingeführt.

Für Unternehmen wird bereits 2011 die elektronische Rechnungsstellung erleichtert, was pro Jahr rund vier Milliarden Euro Bürokratiekosten einsparen soll. Bundeseinheitliche Standards für zeitnahe Betriebsprüfungen werden lange Zeiträume zwischen Steuerentstehung und Prüfung vermeiden und Rechts- und Planungssicherheit der Unternehmen stärken.

ssc/LTO-Redaktion

 

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Zitiervorschlag

Gesetzgebung: . In: Legal Tribune Online, 10.06.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3487 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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