Die Bundesregierung hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, mit dem das schon ausgesetzte Gesetz zur Sperrung von kinderpornografischen Inhalten im Netz endgültig aufgehoben werden soll. Künftig sollen derartige Seiten gelöscht statt gesperrt werden.
Die noch von der schwarz-roten Vorgängerregierung beschlossenen Sperren im Internet waren von Anfang an umstritten. Kritiker des Sperrgesetzes hatten eine Zensur befürchtet und argumentiert, dass Netzsperren leicht zu umgehen und deshalb nicht wirksam seien. Zudem würde damit den Verbreitern von Kinderpornografie nicht - wie etwa beim Löschen der Seiten - das Handwerk gelegt.
Eine Petition gegen das Sperregesetz erzielte über 130.000 Unterschriften. Die Regierung verweist nun auf die Erfolge, die beim Löschen von Kinderpornos erzielt worden seien. Sperren seien nicht mehr nötig.
dpa/mbr/LTO-Redaktion
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Gesetzgebung: . In: Legal Tribune Online, 25.05.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3359 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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