Die Bundesregierung hat am Mittwoch nach monatelangem Tauziehen einen Gesetzentwurf zur schnelleren Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen verabschiedet. Für die Anerkennung soll künftig allein die Qualifikation und nicht mehr wie bisher auch die Staatsangehörigkeit entscheidend sein.
Mit dem neuen Gesetz sollen Zuwanderer künftig einen Anspruch darauf haben, dass ihre im Ausland erworbenen Ausbildungen und Berufsabschlüsse innerhalb von drei Monaten geprüft und ihre Qualifikationen festgestellt werden. Dies betrifft vor allem 350 Berufe nach dem deutschen Berufsbildungsgesetz in Industrie, Handwerk, Handel und Verwaltung. Für den Vollzug des Gesetzes sollen die Länder zuständig sein, die nun für ihre Behörden einheitliche Prüfkriterien entwickeln sollen.
Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) verwies auf Schätzungen, nach denen davon rund 300.000 Zuwanderer in Deutschland profitieren könnten. Zuwanderer erhielten die Chance, ihren erlernten Beruf auch in Deutschland auszuüben und damit die Existenzgrundlage für sich und ihre Familien zu sichern. "Das Gesetz ist ein überfälliges Zeichen, dass wir die Qualifikationen anderer respektieren. Es wird zum Abbau von Hochnäsigkeit führen", so Schavan weiter.
dpa/mbr/LTO-Redaktion
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Gesetzgebung: . In: Legal Tribune Online, 24.03.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2851 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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