Am LG Bonn findet erstmals eine Verhandlung in englischer Sprache statt. Die 19. Zivilkammer hat über die Klage einer Aktiengesellschaft belgischen Rechts zu befinden.
Die Klägerin verlangt von einer Gesellschaft mit Sitz im Landgerichtsbezirk Bonn entgangenen Gewinn aus einem Vertriebsvertrag.
Seit dem 1. Januar 2010 können mündliche Verhandlungen in Zivilsachen beim Landgericht (LG) Bonn in englischer Sprache geführt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Parteien dies übereinstimmend beantragen, sie auf einen Dolmetscher verzichten und der Rechtsstreit einen internationalen Bezug aufweist.
Dazu hat das Gericht mit der 19. Zivilkammer eigens eine neue Kammer eingerichtet. Die Einrichtung dieser Kammer geht auf eine Initiative des Präsidenten des Oberlandesgerichts (OLG) Köln zurück. Beim OLG gibt es bereits einen entsprechenden Berufungssenat. Auch die Landgerichte in Aachen und Köln haben vergleichbare Kammern eingerichtet.
Gerichte: . In: Legal Tribune Online, 07.05.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/500 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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