Im Streit um ihre Kündigung haben sich eine lesbische Erzieherin und die katholische Kirche auf einen Vergleich geeinigt. Wie das Arbeitsgericht (ArbG) Neu-Ulm am Montag mitteilte, akzeptiert die Frau die Kündigung gegen Zahlung einer Abfindung. Ein ursprünglich für Dienstag angesetzter Gerichtstermin wurde daher kurzfristig abgesagt.
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) warf der katholischen Kirche am Montag vor, dass sie die öffentliche Diskussion über die Kündigungspraxis gegenüber gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern scheue. Für die Erzieherin sei das Ergebnis dagegen ein voller Erfolg. Weil sie 14 Jahre lang bei der katholischen Kirche beschäftigt gewesen sei, falle die Abfindung sehr hoch aus.
Der Leiterin eines kirchlichen Kindergartens war während der Elternzeit gekündigt worden. Im Juni hatte das Verwaltungsgericht Augsburg entschieden, dass die katholische Kirche dies nicht dürfe.
dpa/tko/LTO-Redaktion
ArbG Neu-Ulm zur Kündigung: . In: Legal Tribune Online, 09.10.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7266 (abgerufen am: 17.11.2024 )
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