Gefälschter Gerichtsbeschluss: Gustl Mollath beinahe irrtümlich entlassen

18.06.2013

Beinahe wäre es im Fall Gustl Mollath zu einem Eklat gekommen. Ein gefälschter Gerichtsbeschluss, der seine sofortige Freilassung anordnete, wurde vom stellvertretenden Klinikleiter zunächst für voll genommen. Der Schwindel flog jedoch noch rechtzeitig auf.

Für Gustl Mollath muss der vergangene Montagmorgen ein Wechselbad der Gefühle gewesen sein. Zunächst trat Michael Zappe, der stellvertretende Klinikleiter der Psychiatrischen Klinik Bayreuth, in sein Patientenzimmer und teilte ihm mit, dass er mit sofortiger Wirkung ein freier Mann sei. Etwa eine halbe Stunde später musste Zappe diese Ankündigung jedoch widerrufen, wie unter anderem die Süddeutsche Zeitung und die Zeit berichten.

Bereits am Freitagabend hatte ein Fälscher einen vermeintlichen Gerichtsbeschluss des Landgerichts (LG) Regensburg an mehrere Medien verbreitet, der die sofortige Entlassung Gustl Mollaths anordnete. Auch in der Psychiatrischen Klinik Bayreuth war ein Fax entsprechenden Inhalts eingegangen. Zappe seien jedoch einige Passagen "ungewöhnlich" erschienen, weshalb er telefonisch mit dem LG Regensburg Rücksprache gehalten hatte; noch rechtzeitig, um eine Freilassung zu verhindern.

Identität des Fälschers unbekannt

Mollath selbst nimmt die Sache relativ gelassen. Gegenüber der Süddeutschen Zeitung äußerte er: "Der Arzt kam zu einer Zeit ins Zimmer, in der bei Gericht ganz sicher schon jemand arbeitet. Man könnte auf den Gedanken kommen, dass man vorher mal die Echtheit eines solchen Papiers abklärt, ehe man damit in ein sogenanntes Patientenzimmer tritt." Auch sein Anwalt Gerhard Strate distanzierte sich von der Aktion: Man wolle eine Freilassung Mollaths zwar bewirken, aber nur mit rechtlichen Mitteln.

Der Versender des Fax, welches die Original-Unterschrift der zuständigen Richterin trägt, ist bislang unbekannt. Sollte seine Identität ans Licht kommen, könnten ihm empfindliche Strafen drohen, etwa wegen Amtsanmaßung oder Urkundenfälschung.

cvl/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Gefälschter Gerichtsbeschluss: . In: Legal Tribune Online, 18.06.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8956 (abgerufen am: 23.11.2024 )

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