Geiselnahme am Hamburger Flughafen: Beschul­digter in Unter­su­chungs­haft

06.11.2023

Am Wochenende hatte ein bewaffneter Mann über Nacht mit seiner Tochter am Hamburger Flughafen in einem Auto ausgeharrt, inklusive Bombendrohung und Pistolenschüsse. Die Staatsanwaltschaft ermittelt unter anderem wegen Geiselnahme.

Nachdem ein 35-Jähriger seine Tochter in einem Auto auf dem Gelände des Hamburger Flughafens festgehalten, mit einer Pistole geschossen und mit einer Bombe gedroht hatte, wurde gegen den Mann am Montag ein Haftbefehl erlassen. Die Zentralstelle Staatsschutz der Generalstaatsanwaltschaft Hamburg ermittelt, wie aus einer Pressemitteilung hervorgeht.

Die Generalstaatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten unter anderem Geiselnahme gemäß § 239b Strafgesetzbuch (StGB), Entziehung Minderjähriger gemäß § 235 StGB sowie Delikte nach dem Waffengesetz vor.

Der türkische Staatsangehörige soll am Samstagabend mit einer List in die Wohnung seiner Ex-Frau gelangt und die dort lebende gemeinsame Tochter im Alter von vier Jahren gewaltsam in einen angemieteten PKW gebracht haben. Seine Ex-Frau, der das alleinige Sorgerecht für die Tochter zusteht, soll der Beschuldigte mit einer Pistole bedroht und außerdem in die Luft geschossen haben.

Festnahme erst nach 18 Stunden

Mit der Tochter im Auto ist der Beschuldigte laut Generalstaatsanwaltschaft auf das Vorfeld des Flughafens gefahren, nachdem er eine Schrankenanlage durchbrochen hatte. Er habe dann über den polizeilichen Notruf für sich und seine Tochter die Ausreise in die Türkei gefordert. Auf dem Flughafengelände soll der Beschuldigte außerdem drei Schüsse aus seiner Pistole abgegeben und zwei Brandsätze aus dem Auto geworfen haben, wobei äußerlich niemand verletzt worden sei. Von einem Zugriff hatte die Polizei wegen Drohungen des Beschuldigten, zu schießen oder eine mitgeführte Bombe zu zünden, zunächst abgesehen. Die angebliche Bombe entpuppte sich später als ein mit Alufolie umwickeltes Buch.

Erst nach 18 Stunden, am Sonntag um 14:30 Uhr, ließ sich der Beschuldigte laut der Pressemitteilung festnehmen. Daneben wurde auch die Wohnung des Beschuldigten durchsucht, die Auswertung der sichergestellten Gegenstände dauert laut Staatsanwaltschaft noch an.

Wegen Fluchtgefahr befindet sich der Beschuldigte nunmehr in der Untersuchungshaftanstalt Hamburg. Laut Pressemitteilung war er bereits im Mai 2022 vom Amtsgericht Stade wegen Entziehung Minderjähriger zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

lst/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Geiselnahme am Hamburger Flughafen: . In: Legal Tribune Online, 06.11.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53087 (abgerufen am: 20.11.2024 )

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