Seit ihrer Einführung im Jahr 2011 ist die Brennelementesteuer umstritten. Energiekonzerne klagen dagegen - und Gerichte fragen, ob sie verfassungsgemäß und im Einklang mit europäischem Recht ist. Der 4. Senat des FG Hamburg will die zentralen Fragen nun von den Luxemburger Richtern klären lassen.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) soll beantworten, ob ein Gericht die oberste rechtliche EU-Institution überhaupt anrufen darf, wenn es das umstrittene Gesetz schon zur Überprüfung dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt hat (Az. 4 K 122/13).
Das Finanzgericht (FG) Hamburg ist wie das FG München der Auffassung, dass der Bund gar keine Gesetzgebungskompetenz zum Erlass einer Brennelementesteuer hat. Ihre Begründung: Es handele sich nicht um eine auf Konsumenten umzulegende Verbrauchsteuer, sondern sie verfolge das Ziel, die Gewinne der Kernkraftwerksbetreiber abzuschöpfen. Ursprünglich wollte der Bund 2,3 Milliarden Euro über die Steuer einnehmen. Von ehemals 17 Atommeilern sind im Zuge der Energiewende nur noch neun in Betrieb.
Das Hamburger Verfahren werde bis zur Antwort des EuGH ausgesetzt, was durchschnittlich 15 Monate dauert.
dpa/tko/LTO-Redaktion
Brennelementesteuer bleibt umstritten: . In: Legal Tribune Online, 19.11.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10091 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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