FG Berlin-Brandenburg zum Luftverkehrsteuergesetz: Keine ver­deckte Besteue­rung von Flug­benzin

25.10.2013

Das Luftverkehrsteuergesetz ist weder verfassungs-, noch europarechtlich zu beanstanden. Zu diesem Schluss kam das FG Berlin-Brandenburg und wies zwei Klagen mehrerer internationaler Fluggesellschaften ab. Die Airlines hatten unter anderem argumentiert, es handle sich bei der mit dem Gesetz eingeführten Luftverkehrsteuer um eine verdeckte Besteuerung von Flugbenzin. Zudem habe der Bund seine Gesetzgebungskompetenz überschritten.

Das Finanzgericht (FG) Berlin-Brandenburg musste sich als wohl bundesweit erstes Gericht mit der Frage befassen, ob das Luftverkehrsteuergesetz aus 2011 im Einklang mit Verfassungs- und Europarecht steht. Mehrere Airlines hatten moniert, der Bund habe mit dem Luftverkehrsteuergesetz seine Gesetzgebungskompetenz überschritten. Dies sah der 1. Senat des FG anders. Bei der Luftverkehrsteuer handele es sich um eine Rechtsverkehrsteuer, für die der Bund nach Art. 105 Abs. 2 1. Alt., Art. 106 Abs. 1 Nr. 3 Grundgesetz die konkurrierende Gesetzgebungsbefugnis besitze (Urt. v . 16.05.2013, Az. 1 K 1075/11).

Auch handele es sich bei der Steuer nicht um eine verdeckte Verbrauchsteuer, denn die Luftverkehrsteuer knüpfe nicht an ein Verbrauchsgut, sondern an Rechtsvorgänge an, die zum Abflug eines Fluggastes berechtigten. Demzufolge liege auch kein Verstoß gegen die aus der Energiesteuerrichtlinie folgende Steuerbefreiung für Flugbenzin vor. Ebenso wenig vermochte das FG einen Verstoß gegen die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit zu erkennen, denn die gesetzliche Pflicht ausländischer Fluggesellschaften, einen steuerlichen Beauftragten zu bestellen (§§ 7, 8 Luftverkehrsteuergesetz alter Fassung), beeinflusse die Steuerpflicht als solche nicht Urt. v . 16.05.2013, Az. 1 K 1074/11).

Das FG ließ jeweils die Revision zum Bundesfinanzhof in München zu, die in einem Fall auch bereits eingelegt wurde (Az. VII R 51/13).

mbr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

FG Berlin-Brandenburg zum Luftverkehrsteuergesetz: . In: Legal Tribune Online, 25.10.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9901 (abgerufen am: 05.11.2024 )

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