Verfahrenskosten im Fall Oury Jalloh: Poli­zist soll 430.000 Euro zahlen

16.10.2015

Rund zehn Jahre nach dem Feuertod des Afrikaners Oury Jalloh in einer Dessauer Polizeizelle soll ein verurteilter Polizist 430.000 Euro Gerichtskosten zahlen. Der Beamte war 2012 wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden.

De Staatsanwaltschaft Dessau habe dem ehemaligen Dienstgruppenleiter fast die gesamten Verfahrenskosten auferlegt, sagte Uwe Petermann, Landesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei Sachsen-Anhalt (GdP) am Freitag. Der Dessauer Polizist war erstmalig 2012 wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 10.800 Euro verurteilt worden. Auch der Dessauer Oberstaatsanwalt Volker Bittmann bestätigte die Forderungen gegenüber dem Beamten. "Der Verurteilte muss die Verfahrenskosten im Wesentlichen tragen" sagte er.

Die Gewerkschaft übernimmt die Kosten für ihr Mitglied. 150.000 Euro seien bereits gezahlt, sagte deren Landeschef Petermann. Für die restliche Summe sei ein Zahlungsaufschub bis Februar 2016 eingeräumt worden. "Wir sind derzeit bemüht, mit der Staatsanwaltschaft die Höhe der Summe zu diskutieren", ergänzte Petermann. Der bisherige Betrag sei für den vergleichsweise kleinen Landesverband eine große finanzielle Belastung. Die Gewerkschaft hatte bereits die Anwaltskosten des Mannes in Höhe von 155.000 Euro übernommen.

Noch heute wird unter Fachleuten, Freunden und Justizkritikern erregt den Tod des Mannes aus Sierra Leone diskutiert. Oury Jalloh verstarb im Januar 2005 in einer Gewahrsamszelle des Polizeireviers Dessau. Er hatte die Matratze, auf der er fixiert war, mit einem Feuerzeug in Brand gesetzt. Die Fixierung des alkoholisierten Jalloh sei auf Empfehlung eines Arztes erfolgt, heißt es. Der Fall sorgte bundesweit für Empörung und Proteste.

Im September 2014 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe alle Einsprüche gegen ein Urteil des Magdeburger Landgerichts zurückgewiesen. Seitdem ist der Polizist rechtskräftig verurteilt. Bis dahin war es ein langer Weg: Erstmalig 2008 musste der Dienstgruppenleiter sich vor dem LG Dessau-Roßlau verantworten. Dort sprach man ihn aber vom Vorwurf der Körperverletzung mit Todesfolge im Amt frei. Dieses Urteil hob Karlsruhe wegen Fehlern in der Beweiswürdigung im Januar 2010 auf. Der BGH verwies zurück, nun sollte sich mit dem LG Magdeburg ein anderes Gericht mit der Sache befassen (BGH, Urt. v. 07.01.2010, Az. 4 Str 413/09).

Die Magdeburger Kammmer befand den Beamten mit Urteil vom 13. Dezember 2012 dann der fahrlässigen Tötung für schuldig. Er habe es zugelassen, dass Oury Jalloh ohne ständige optische Überwachung in Gewahrsam war.

dpa/pl/mbr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Verfahrenskosten im Fall Oury Jalloh: . In: Legal Tribune Online, 16.10.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17242 (abgerufen am: 23.11.2024 )

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