Wie soll die Justiz mit dem russischen Angriffskrieg umgehen? Zu einem möglichen Sondertribunal hat sich nun die Parlamentarische Versammlung des Europarats positioniert: Sie fordert einstimmig ein Kriegsverbrechertribunal.
Die Parlamentarische Versammlung des Europarats hat angesichts des Kriegs in der Ukraine einstimmig die Einrichtung eines internationalen Kriegsverbrechertribunals gefordert. Das Tribunal in Den Haag solle die politischen und militärischen Anführer Russlands und seines Verbündeten Belarus verfolgen, die den Angriffskrieg gegen die Ukraine "geplant, vorbereitet, eingeleitet oder ausgeführt" hätten, erklärte die Versammlung am Donnerstag in Straßburg.
"Ohne ihre Entscheidung, diesen Angriffskrieg gegen die Ukraine zu führen, wären die daraus resultierenden Gräueltaten (...) sowie alle Zerstörungen, Toten und Schäden, die durch den Krieg, einschließlich rechtmäßiger Kriegshandlungen, verursacht wurden, nicht eingetreten", erklärte die Versammlung. Das Plenum billigte eine Resolution auf der Grundlage eines Berichts des Schweizer Parlamentariers Damien Cottier.
Ein solches Tribunal sollte "von so vielen Staaten und internationalen Organisationen wie möglich und insbesondere von der Generalversammlung der Vereinten Nationen gebilligt und unterstützt werden", forderte die Parlamentarische Versammlung. Der Europarat solle eine aktive Führungsrolle übernehmen und konkrete Unterstützung leisten, hieß es.
Bundesaußenministerin Annalena Baerbock hatte am Montag in Den Haag ebenfalls ein internationales Sondertribunal wegen des Angriffskriegs in der Ukraine gefordert. "Wir unterstützen den ukrainischen Wunsch der Einrichtung eines Sondertribunals für Russlands Aggressionsverbrechen mit internationaler Unterstützung", sagte die Grünen-Politikerin.
Der Europarat wacht über die Einhaltung der Menschenrechte in seinen 46 Mitgliedstaaten, zu denen Russland seit dem Ausscheiden im vergangenen März nicht mehr zählt.
dpa/jb/LTO-Redaktion
Russischer Angriffskrieg: . In: Legal Tribune Online, 27.01.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50904 (abgerufen am: 12.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag