Im Juni nahm die Europäische Staatsanwaltschaft ihre Arbeit auf, mittlerweile wurden bereits in über 400 Fällen Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die Behördenchefin machte aber auch auf Probleme aufmerksam.
Die neue Europäische Staatsanwaltschaft (European Public Prosecutor's Office, kurz EPPO) hat nach den Worten von Behördenchefin Laura Codruta Kövesi bisher fast 2.400 Anzeigen bearbeitet und in mehr als 400 Fällen Ermittlungen eingeleitet. Insgesamt gehe es dabei um einen geschätzten Schaden von über fünf Milliarden Euro zu Lasten der EU-Steuerzahler, sagte die Generalstaatsanwältin am Donnerstag bei der Herbsttagung des Bundeskriminalamtes (BKA) in Wiesbaden. Die neue Ermittlungsbehörde in Luxemburg hatte im Juni ihre Arbeit im Kampf gegen Betrug, Unterschlagung und Korruption mit EU-Geldern aufgenommen. 22 Staaten haben sich angeschlossen.
Aktuell sieht Kövesi vor allem zwei Herausforderungen: die Verfolgung von Betrug im Bereich der EU-Corona-Hilfen und die aus ihrer Sicht fehlende Kooperationsbereitschaft von Slowenien. Die Gelder für die Mitgliedstaaten zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie bedeuteten mehr Geld, mehr Flexibilität bei der Verwendung der Mittel und dadurch "höhere Risiken", sagte sie der Deutschen Presse-Agentur am Rande der Tagung.
Deutschland gehöre zu den wichtigsten Unterstützern ihrer Behörde, betonte die rumänische Juristin. Slowenien dagegen "sabotiere" die Arbeit der Europäischen Staatsanwaltschaft, weil sie bisher keine Staatsanwälte für das nationale Büro der EPPO ernannt habe. Das verhindere nicht nur Ermittlungen zu Betrug und Korruption mit EU-Geldern in Slowenien selbst, sondern auch Ermittlungen in anderen Mitgliedstaaten, bei denen es Verbindungen nach Slowenien gibt. Die EU-Kommission müsse sich dringend um dieses Problem kümmern.
Sie sehe sich oft mit einem Missverständnis konfrontiert, sagte Kövesi. Viele Menschen glaubten, Aufgabe ihrer Behörde sei es, die Kooperation zwischen Ermittlungsbehörden der Nationalstaaten zu verbessern. Das sei falsch. Jede Straftat, für die die EPPO zuständig sei, müsse der Behörde gemeldet werden. Nur sie trage die Verantwortung dafür, die Ermittlungen zu führen und in dem zuständigen Staat vor Gericht zu bringen.
ast/dpa/LTO-Redaktion
Europäische Staatsanwaltschaft: . In: Legal Tribune Online, 18.11.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46687 (abgerufen am: 17.11.2024 )
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