Nach EuGH-Urteil zu gemeinsamer Unterbringung: Sachsen-Anhalt entlässt alle Abschiebehäftlinge

18.07.2014

Als Reaktion auf das Urteil des EuGH zur Unterbringung von Abschiebehäftlingen entlässt Sachsen-Anhalt alle derzeit inhaftierten Betroffenen aus dem Gefängnis. Es werde zunächst keine Abschiebehaft mehr geben, sagte Ministeriumssprecherin Anke Reppin am Donnerstagabend in Magdeburg.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die in deutschen Bundesländern verbreitete Praxis der gemeinschaftlichen Inhaftierung von Abschiebehäftlingen mit gewöhnlichen Strafgefangenen für unionsrechtswidrig erklärt. Nach dem Urteil müssen die derzeit in normalen Gefängnissen untergebrachten Abschiebehäftlinge bis zu ihrer Ausreise aus Deutschland in speziell dafür vorgesehenen Einrichtungen untergerbacht werden. Solche gibt es in Sachsen-Anhalt jedoch nicht. Laut Justizministerium wies eine der letzten Statistiken sieben männliche und einen weiblichen Abschiebehäftling aus.

dpa/mbr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Nach EuGH-Urteil zu gemeinsamer Unterbringung: . In: Legal Tribune Online, 18.07.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12607 (abgerufen am: 15.11.2024 )

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