EuGH bestätigt Rechtsakte des Rates: Hamas bleibt auf EU-Ter­r­or­liste

23.11.2021

Die radikal-islamische Hamas bleibt auf der EU-Terrorliste. Dies hat der EuGH entschieden und eine anderslautende Entscheidung des EuG kassiert. 

Strafmaßnahmen der EU gegen die radikal-islamische Hamas sind nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) mit EU-Recht vereinbar. Das Luxemburger Gericht kassierten am Dienstag eine Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union (EuG), wonach die Hamas nicht auf der europäischen Liste terroristischer Organisationen hätte bleiben dürfen (Urt. v. 23.11.2021, Rechtssache C-833/19 P).

Die Hamas war im Jahr 2018 von den EU-Staaten als "eine an terroristischen Handlungen beteiligte Organisation" in diese Liste aufgenommen worden; ihre Gelder sowie Wirtschaftsressourcen wurden eingefroren. Das EuG erklärte vier Rechtsakte des Rates, mit denen die Hamas auf der Liste belassen worden war, im September 2019 für nichtig. Der Rat, so das EuG, hätte die Rechtsakte zur Unterzeichnung ausfertigen müssen. 

Laut der EuGH-Entscheidung hat das EuG dabei einen Rechtsfehler begangen, da es fälschlicherweise davon ausgegangen sei, dass die betroffenen Rechtsakte vom Präsidenten und vom Generalsekretär des Rates der Europäischen Union - der Vertretung der EU-Länder – hätten unterschrieben werden müssen. Bei den Beschlüssen der EU-Staaten handele es sich um "ein Bündel von Einzelentscheidungen gegenüber Personen und Organisationen". Diese müssten nicht unterzeichnet, sondern nur bekanntgegeben werden.

Die Organisation scheitert regelmäßig vor den Gerichten der Europäischen Union mit Klagen gegen die Einstufung als Terrorgruppe. 2007 hatte sie gewaltsam die Macht im Gazastreifen an sich gerissen, nachdem ihr Wahlsieg von 2006 nicht anerkannt worden war. Sie wird von der EU bereits seit 2001 als Terrorgruppe geführt. Die militante Palästinenserorganisation hat die Zerstörung Israels zum Ziel erklärt.

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

EuGH bestätigt Rechtsakte des Rates: . In: Legal Tribune Online, 23.11.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46732 (abgerufen am: 22.11.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen