Der EuGH hat die Strafen für die Energieversorger E.on und GDF Suez wegen Absprachen auf dem deutsch-französischen Gasmarkt herabgesetzt. Statt der bisher festgesetzten Geldbuße von jeweils 553 Millionen Euro müssen das deutsche und das französische Unternehmen nun je 320 Millionen Euro zahlen.
In dem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) ging es um eine Absprache zwischen den beiden Versorgern aus dem Jahr 1975 im Zusammenhang mit dem Bau einer Gasfernleitung, mit der russisches Gas nach Frankreich und Deutschland geliefert werden sollte. Die Unternehmen einigten sich seinerzeit, sich keine Konkurrenz auf dem jeweiligen Inlandsmarkt zu machen.
Gegen die bereits 2009 von der EU-Kommission verhängten Strafen klagten beide Unternehmen. Das Gericht bestätigte die damalige Entscheidung nun, sah den Zeitraum, in dem die beiden Unternehmen den Wettbewerb behinderten, aber als kürzer als bisher angenommen an. Daher reduzierten die Luxemburger Richter nun die Strafen (Urt. v. 29.06.2012, Az. T 360/09 und T-370/09).
mbr/LTO-Redaktion
Absprachen auf dem Gasmarkt: . In: Legal Tribune Online, 29.06.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6501 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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