Sind gentechnisch veränderte Lebensmittel gesundheitsschädlich? Umweltaktivisten befürchten das. Sie kämpfen deshalb gegen die Zulassung einer Gen-Sojabohne von Monsanto. Vor dem EuG kassieren sie jetzt aber eine Niederlage.
Verbraucherschützer sind mit einer Klage gegen die Zulassung einer Gen-Sojabohne von Monsanto gescheitert. Die EU-Kommission durfte dem umstrittenen US-Saatgut-Konzern erlauben, Futter- und Lebensmittel auf den Markt zu bringen, die die Gen-Sojabohne enthalten, wie das Gericht der Europäischen Union (EuG) am Donnerstag in Luxemburg entschied (Urt. v. 15.12.2016, Az. T-177/13).
Geklagt hatten drei deutsche Nichtregierungsorganisationen. Sie sind der Ansicht, dass die gesundheitlichen Risiken vor der Zulassung nicht ausreichend geprüft worden sind. "Das Insektengift, das die Sojabohnen enthalten, wirkt immunverstärkend. Wir befürchten, dass dies zu einer Zunahme von Allergien führen könnte", sagte Christoph Then, Geschäftsführer der klagenden Organisation Testbiotech.
Erste Entscheidung im Verfahren nach Aarhus-Verordnung
Grundlage für die Zulassung des Gen-Soja war eine Einschätzung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA): Diese hatte festgestellt, dass die Monsanto-Sojabohne die Gesundheit von Menschen und Tieren oder die Umwelt nicht mehr gefährde als eine herkömmliche Sojabohne. Die Kommission hatte das Inverkehrbringen der Bohnen dann zugelassen. Der Antrag auf eine kommissionsinterne Überprüfung des Zulassungsbeschlusses wurde später als unbegründet abgewiesen.
Es ist das erste Mal, dass das Gericht über einen Beschluss der Kommission entscheidet, der über einen Antrag auf interne Überprüfung nach der "Aarhus-Verordnung" (VO (EG) Nr. 1367/2006) in der Sache ergangen ist. Diese Verordnung regelt u. a. die Voraussetzungen für den Zugang von Nichtregierungsorganisationen zu den Gerichten in Umweltangelegenheiten.
Den Klägern sei es nicht gelungen, Zweifel an der Feststellung der Kommission zu wecken, entschied das EuG. Es konnte insbesondere nicht erkennen, dass die Giftigkeit der Sojabohne und das Allergierisiko nicht angemessen bewertet worden waren. Offen bleibt, ob die NGOs vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) ziehen wollen.
dpa/acr/LTO-Redaktion
EuG erlaubt Gen-Soja von Monsanto: . In: Legal Tribune Online, 15.12.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21483 (abgerufen am: 05.11.2024 )
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