EuG zu Antidumpingzöllen: Chi­ne­si­sche Unter­nehmen schei­tern mit Klage

28.02.2017

Im Preiskampf mit chinesischen Anbietern sah es für die europäische Solarindustrie lange Zeit nicht gut aus – bis der Rat Antidumpingzölle auf Module aus Fernost festsetzte. Das EuG hat die Klagen der Billig-Produzenten dagegen abgewiesen.

Die von der EU verhängten Schutzzölle auf chinesische Solarmodule sind rechtmäßig. Das Gericht der Europäischen Union (EuG) wies am Dienstag eine Klage von 26 betroffenen Unternehmen zurück (Urt. v. 28.02.2017, Az. T-157/14 u.a.). Die Aufschläge in Höhe von durchschnittlich 47,7 Prozent seien regelkonform begründet und festgelegt worden.

Das Argument der chinesischen Unternehmen, dass die Höhe der Zölle weit über das hinausschieße, was erforderlich gewesen wäre, um die bisher entstandenen Schäden wiedergutzumachen, ließen die Richter nicht gelten. Nach den Feststellungen des Gerichts haben die für die Festsetzung der Zölle verantwortlichen EU-Organe auch sonstige mögliche Schadensursachen eingehend und substantiiert bewertet, zum Beispiel Einfuhr von Billig-Produkten aus anderen Nationen.

Die Antidumping- und Antisubventionszölle wurden 2013 eingeführt. Ziel der Maßnahmen ist der Schutz der heimischen Solarindustrie. Die EU-Kommission hatte zuvor in Untersuchungen festgestellt, dass chinesische Unternehmen Solarpaneelen in Europa weit unter ihren normalen Marktpreisen verkaufen und unzulässige Subventionen erhalten.

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

EuG zu Antidumpingzöllen: . In: Legal Tribune Online, 28.02.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22223 (abgerufen am: 25.11.2024 )

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