Wegen des Vorwurfs der Kriegspropaganda sprach die EU ein Sendeverbot für russische Staatsmedien aus. Eines davon, RT France, klagte dagegen nun erfolglos vor dem EuG. Das Gericht betonte dabei immer wieder die Dringlichkeit der Situation.
Der russische Staatssender RT ist mit einer Klage gegen ein EU-Sendeverbot wegen des Vorwurfs der Kriegspropaganda vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG) gescheitert. Das Sendeverbot verletzt nicht die Rechte des Senders. Die Maßnahmen des Rates der Europäischen Union waren rechtmäßig, so das EuG am Mittwoch (Rs. T-125/22).
Am 1. März 2022 hatte der Rat der Europäischen Union die Sendetätigkeit bestimmter Medien in der EU, darunter auch RT France, für einen vorübergehenden Zeitraum verboten. Grund dafür war, dass die russische Förderation Sender nutzte, um eine Propagandakampagne zur Rechtfertigung und Unterstützung ihrer Aggression gegen die Ukraine zu führen. "Wir sind Zeugen massiver Propaganda und
Desinformation über diesen ungeheuerlichen Angriff auf ein freies und unabhängiges Land", sagte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen damals. Man werde nicht zulassen, dass Unterstützer des Kreml "ihre giftigen Lügen zur Rechtfertigung von Putins Krieg verbreiten oder die Saat der Spaltung in unserer Union säen".
Die Strafmaßnahme betrifft alle Verbreitungswege von RT und Sputnik in der EU, etwa per Kabel, Satellit oder Internet. Betroffen davon sind auch RT-Ableger wie RT auf Deutsch oder Französisch. Die EU hat mittlerweile drei weiteren Sendern die Sendefrequenzen gestrichen.
EuG betont Dringlichkeit
RT France wollte sich wehren und hatte eine Nichtigkeitsklage gegen die Handlungen des Rates erhoben. Unter anderem stützte der Sender seine Klage auf die Verletzung seiner Meinungs-und Informationsfreiheit.
Erfolg hat der Sender nun keinen gehabt. Das EuG wies die Klage vollumfänglich ab. Dort hatte der Sender gerügt, vor dem Sendeverbot keine Möglichkeit zur Stellungnahme gehabt zu haben. Dieses Recht hätte ihnen auch nicht mehr zugestanden, erklärte das EuG. In seiner Entscheidung hat es dabei die Dringlichkeit des Sendeverbots betont und immer wieder auf den Ausnahmezustand hingewiesen. Aufgrund der Kriegssituation seien die EU-Behörden nicht verpflichtet gewesen, RT France vor der Entscheidung zu hören. Eine rasche Reaktion des Rates sei erforderlich gewesen, um die aggressive Propaganda gegen die Ukraine einzuschränken, so die Richter. Der Anspruch auf rechtliches Gehör sei in diesem Fall nicht verletzt.
Druck auf russiche Behörden rechtfertigt Einschränkung
Auch eine Verletzung der Meinungs- und Informationsfreiheit hat das EuG abgelehnt. Zwar schränke das Sendeverbot die Meinungsfreiheit von RT France enorm ein, das sei aber gerechtfertigt. Zum einen sollen die Maßnahmen gegen den Sender die öffentliche Ordnung und Sicherheit der Union zu schützen, die durch die systematische Propagandakampagne bedroht sind. Zum anderen hätten sie das Ziel, Druck auf die russischen Behörden auszuüben, damit diese die militärische Aggression gegen die Ukraine beenden. Sowohl Art als auch Umfang des vorübergehenden Verbots seien mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung vereinbar. Eine Einschränkung der Rechte sei gerechtfertigt, stellte das Gericht fest. Auch die unternehmerische Freiheit von RT-France sei nicht unverhältnismäßig verletzt.
In Anbetracht dieser Erwägungen hat das Gericht die Klage in vollem Umfang abgewiesen. RT France kann gegen diese Entscheidung Rechtsmittel beim Europäischen Gerichtshof einlegen.
cp/LTO-Redaktion
Mit Material der dpa
EuG bestätigt EU-Sendeverbot: . In: Legal Tribune Online, 27.07.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49162 (abgerufen am: 04.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag