Zukünftig werden europäische Patentrechtsstreitigkeiten nur noch an vier Standorten in Deutschland verhandelt. Neben Hamburg haben Mannheim, Düsseldorf und München den Zuschlag erhalten. Bundesjustizminister Heiko Maas übersandte den jeweiligen Landesjustizministern am Mittwoch die offizielle Bestätigung.
Zukünftig werden europäische Patentrechtsstreitigkeiten nur noch an vier Standorten in Deutschland verhandelt. Neben Hamburg haben Mannheim, Düsseldorf und München den Zuschlag erhalten. Dort sollen künftig die vier deutschen Lokalkammern des neuen europäischen Patentgerichts (UPC) eingerichtet werden.
Vor gut einem Jahr hatten 25 Mitgliedstaaten der Europäischen Union ein Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht unterzeichnet. Die Schaffung des Einheitlichen Patentgerichts soll – neben der Einführung des europäischen Einheitspatents – zu einer einheitlichen und effizienten Lösung von Patentrechtsstreitigkeiten führen. Für Streitfälle im Zusammenhang mit dem neuen Einheitspatent sind künftig nicht die nationalen Gerichte zuständig, sondern das Einheitliche Patentgericht.
Vor dem Einheitlichen Patentgericht sollen Streitfälle im Zusammenhang mit dem neuen europäischen Patent beigelegt werden. Das Einheitliche Patentgericht besteht aus zwei Instanzen: Die Eingangsinstanz bildet eine Zentralkammer in Paris mit Abteilungen in London und München. Daneben sind die Lokalkammern in den Mitgliedstaaten des Übereinkommens zuständig. Das Berufungsgericht wird seinen Sitz in Luxemburg haben. In Deutschland können bis zu vier Lokalkammern des Einheitlichen Patentgerichts eingerichtet werden.
mbr/LTO-Redaktion
EU-Patentgericht in Deutschland: . In: Legal Tribune Online, 19.03.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11383 (abgerufen am: 15.11.2024 )
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