Wie es mit der geplanten EU-Lieferketten-Richtlinie weitergeht, bleibt nach der Abstimmung im Rat ungewiss. Deutschland ist weiterhin dagegen: Zu groß seien die bürokratischen Herausforderungen, die auf die Wirtschaft zukämen.
Eigentlich hätte bereits vor zweieinhalb Wochen über das EU-Lieferkettengesetz (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD) abgestimmt werden sollen. Der Rat der Europäischen Union (Rat) hatte die Abstimmung aber kurzfristig auf unbestimmte Zeit verschoben. Am Mittwoch wurde das Votum nun nachgeholt. Das Ergebnis: Noch immer findet sich keine ausreichende Mehrheit unter den Mitgliedstaaten. Das teilte die belgische Ratspräsidentschaft am Mittwoch mit.
"Wir müssen nun den Stand der Dinge prüfen und werden sehen, ob es möglich ist, die von den Mitgliedstaaten vorgebrachten Bedenken in Absprache mit dem Europäischen Parlament auszuräumen." Damit ist offen, ob über das Vorhaben noch einmal neu verhandelt werden muss, obwohl es im Dezember eigentlich bereits einen Kompromiss zwischen Unterhändlern der beiden Institutionen gab.
Wie schon angekündigt, enthielt Deutschland sich bei der Abstimmung im Ausschuss der ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten. In dem Gremium wirkt das wie eine Nein-Stimme. In der Bundesregierung drängte die FDP darauf, dass Deutschland nicht zustimmt. Die Liberalen befürchten etwa, dass sich Betriebe aus Angst vor Bürokratie und rechtlichen Risiken aus Europa zurückziehen. Politiker von SPD und Grünen befürworten das Vorhaben hingegen. Die Unstimmigkeiten hatten zu einem offenen Schlagabtausch in der Ampel-Koalition geführt.
Mit der Richtlinie, die die Mitgliedstaaten dann in nationalen Gesetzen umsetzen müssen, sollen große Unternehmen zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie etwa von Kinder- oder Zwangsarbeit außerhalb der EU profitieren. Größere Unternehmen müssen zudem einen Plan erstellen, der sicherstellt, dass ihr Geschäftsmodell und ihre Strategie mit dem Pariser Abkommen zum Klimawandel vereinbar sind.
Deutschland hat bereits ein Lieferkettengesetz. Die geplante EU-Version würde über dessen Vorgaben hinausgehen. So ist auf EU-Ebene vorgesehen, dass Unternehmen für Sorgfaltspflichtverletzungen haftbar sind, was im deutschen Gesetz ausgeschlossen ist. Zudem hätten mehr Unternehmen von der EU-Regelung betroffen sein sollen als vom deutschen Gesetz.
dpa/lmb/LTO-Redaktion
Deutschland enthält sich: . In: Legal Tribune Online, 28.02.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53995 (abgerufen am: 19.11.2024 )
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